: Erfolg für David
■ HEW müssen Stromeinspeiser auch ohne Vertrag bezahlen
Die HEW müssen Solarstrom, der in ihr Netz gespeist wird, auch dann bezahlen, wenn kein förmlicher Vertrag mit dem Einspeiser zu Stande gekommen ist: Das Amtsgericht Hamburg hat den Konzern jetzt in einem entsprechenden Fall zu einer Nachzahlung verurteilt – einschließlich der Zinsen, die aus nicht geleisteten Abschlägen erwuchsen (Az.: 12 C 472/ 2001).
Die Kläger betreiben seit Mai 2000 eine Photovoltaikanlage und leiteten im ersten Jahr rund 1500 Kilowattstunden Strom ins HEW-Netz. Ende 2000 verschickte der Stromkonzern eine Einspeise-Vereinbarung mit der Bitte um Unterzeichnung. Die Betreiber der Solaranlage weigerten sich, weil sie mit einer Reihe von Punkten nicht einverstanden waren.
Die taz hamburg hat bereits über einen ähnlichen Fall berichtet: Dort hatten die HEW vorgeschlagen, den eingespeisten Strom mit dem von den HEW bezogenen Strom zu verrechnen, was den Einspeiser an die HEW gebunden hätte. Der Energie-Riese wollte die Einspeise-Vergütung überdies ans Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) binden und auf 20 Jahre begrenzen. Schließlich wollten die HEW an ihren Lieferanten keine Abschläge bezahlen, was sie von ihren Kunden umgekehrt ganz selbstverständlich verlangen.
Das Gericht führte aus, dass die Bedingungen der Stromeinspeisung mit dem EEG ausreichend geregelt seien. Schließlich sei im vorliegenden Fall störungsfrei mehr als ein Jahr lang Sonnenstrom geliefert worden. Zwar könne es möglicherweise technische Einzelheiten geben, die einen besonderen Vertrag nötig machten. Dies sei aber nicht ausschlaggebend.
Die Zahlung von monatlichen Abschlägen, so das Gericht weiter, lasse sich nicht mit dem Einwand umgehen, sie sei zu aufwendig. Schließlich zögen die HEW selbst umgekehrt millionenfach Abschläge von ihren Kunden ein.
„Für die HEW geht das Urteil in Ordnung“, sagte deren Sprecher Mario Spitzmüller der taz hamburg. Seit Herbst 2001 habe man daran gearbeitet, die Zahlungen an die rund 500 Photovoltaik-Einspeiser in Hamburg von jährlich auf monatlich umzustellen. Ab März würden die insgesamt 1,5 Megawatt Solarstrom monatlich abgerechnet. Auch wer selbst nicht HEW-Kunde sei, könne im übrigen Strom ins Netz des Konzerns leiten. Gernot Knödler
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