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Raster ohne Ende

■ Eil-Entscheidung über die Raster-Klage wird nicht vor nächster Woche entschieden

Über die Eil-Klage gegen die Hamburger Rasterfahndung wird möglicherweise nächste Woche entschieden. „Es kann aber auch sein, dass das Gericht noch weitere Nachfragen hat“, sagt Gerichtssprecherin Angelika Huusmann.

Wie berichtet, hat die Hamburger Anwältin Gül Pinar bereits vor zwei Wochen im Namen eines Studierenden beim Verwaltungsgericht den sofortigen Stopp der Ras-terfahndung beantragt. Sie stützte sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die dortige Fahndung für unzulässig erklärte, weil es nach Aussagen der Bundesregierung „keine Anzeichen“ für bevorstehende terroristische Gewalttaten in Deutschland gibt. Auch in Hamburg setzt der Paragraf 23 des polizeilichen Datenschutzgesetzes (PolDVG), nach dem die Fahndung angeordnet wurde, eine solche Gefährdung voraus.

Inzwischen hat die Innenbehörde ihrerseits Stellung genommen. Tenor: die Rasterfahndung ist rechtmäßig, weil Hamburg als Zentrale des Terrors eine besondere Rolle einnehme. „Wenn irgendwo in der BRD die Rasterfahndung begründet ist, dann hier, wo die Terroristen nachweislich gelebt haben“, sagt Polizeisprecher Hartmut Kapp. Auch wurde Ende November im Zuge der Ermittlungen ein Verfahren nach Paragraf 129a gegen einen Studierenden eingeleitet.

Pinar, die gestern auf die Stellungnahmne hin eine Klageerwid-erung einreichte, sieht ihre Rechtsauffassung darin nur bestätigt. Wenn die Innenbehörde die Rasterfahndung zur Strafermittlung nutze, müsste sie dies auch entsprechend nach Strafprozessordnung (StPO) beantragen. Ein Richter hätte die Fahndung dann explizit anordnen müssen.

Unterdessen hat der GAL-Abgeordnete Manfred Mahr eine Große Anfrage eingereicht, in der er 20 detaillierte Fragen zur Rasterfahndung stellt. Unter anderem will der Grüne wissen, ob es zutrifft, dass insgesamt 900 Studierende von der Polzei befragt werden sollen und ob dies noch verhältnismäßig sei. Mahr zur taz: „Die Zahl 900 macht klar, dass Rasterfahndung kein geeignetes Mittel ist. Dann können sie doch gleich alle ausländischen Studierenden vorladen .“ kaj

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