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Stoibers Jein zur Homoehe

Karlsruhe befindet über eingetragene Partner – und testet Stoibers Liberalität

KARLSRUHE taz ■ Das Bundesverfassungsgericht bringt Edmund Stoiber in eine prekäre Lage. Wie die taz gestern erfuhr, wird in Karlsruhe bereits am 9. April über die bayerische Verfassungsklage gegen die so genannte Homoehe verhandelt. Mitten im Wahlkampf muss Stoibers Staatsregierung also noch einmal als konservative Scharfmacherin auftreten – während Stoiber als Kanzlerkandidat bereits Richtung Mitte schwenkt. Der CSU-Politiker hatte jüngst erklärt, auch im Falle seines Wahlsiegs die eingetragenen Lebenspartnerschaften beizubehalten.

Bayerns Justizministerium mochte gestern kein Problem sehen. Stoibers Äußerung habe sich nur auf den Fall bezogen, dass Karlsruhe das Gesetz bestehen lasse. „Dann wird es keine politische Initiative geben, die Entwicklung rückgängig zu machen“, sagte gestern ein Sprecher. Bis zur Entscheidung des Gerichts halte man das Gesetz aber weiter für einen Verstoß gegen den besonderen Schutz für Ehe und Familie im Grundgesetz.

Neben Bayern klagen auch die Länder Thüringen und Sachsen. Im Juli letzten Jahres hatte das Verfassungsgericht einen Eilantrag der drei Länder abgelehnt, so dass das Gesetz am 1. August in Kraft getreten ist. Seither haben sich bundesweit mehrere hundert Schwulen- und Lesben-Paare „verpartnern“ lassen. CHR

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