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vorlaufAbgezockt

„Die Immobilienfalle“

(23.30 Uhr, ARD)

Banken machen gute Geschäfte, notfalls auch mit nicht sehr feinen, gelegentlich sogar betrügerischen Methoden. Niemand würde das bestreiten. Aber wenn es dies zu belegen gilt, fehlt es an Beweisen – und auch dies wundert niemanden, denn Banken und Versicherungen, wissen wir doch, haben die besseren Anwälte, um sich im Paragrafendschungel eine Schneise gegen die Ansprüche der Geleimten zu schlagen.

Mitte der 90er-Jahre haben tausende von Menschen in Deutschland sich von Immobilienmaklern des Vorläufers der bayerischen HypoVereinsbank Wohnungen weit über deren realen Wert aufschwatzen lassen – gelockt mit schön layouteten Werbeprospekten. Statt der erhofften Altersvorsorge bekamen sie oft verwahrloste, jedenfalls nicht wieder loszukriegende Immobilien angedreht. An deren Kosten knapsen sie noch heute; manchen wuchsen die Belastungen so sehr über den Kopf, dass sie sich selbst umbrachten.

Die TV-Autoren Michael Holthus und Hans-Michael Kassel sind diesen Fällen nachgegangen und haben versucht, die schädigende Bank und deren Mitarbeiter (besser: deren Komplizen) zu Stellungnahmen zu bewegen. Binnen dreier Jahre hat dieses ARD-Team auch Kronzeugen wider die Bank ausfindig machen können. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob die Kläger Recht bekommen.

Holthus und Kassel ist mit diesem Film ein kleines Kunststück gelungen: den täglichen Finanzhorror der lohnabhängigen Bevölkerung plastisch verstehbar zu machen. Die beiden Filmer zeigen sich völlig unbeeindruckt vom yuppiesken Glamour der Finanzszene – und widmen sich, sagen wir: gut aufklärerisch, den Interessen der Sparer und Kleinanleger.

Womöglich wird die HypoVereinsbank, würde sie bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) unterliegen, selbst schwer in die Nähe der Insolvenz geraten. Insofern passt der Film besonders gut: Kommenden Dienstag entscheidet der BGH höchstinstanzlich, ob ein Kunde, der sich an der Haustür zu einem Immobilienkredit hat überreden lassen, wie bei jedem anderen Kauf innerhalb einer Woche von seiner Konsumentenentscheidung zurücktreten darf. Bislang ist dies nicht der Fall. JAN FEDDERSEN

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