: allgemeine dienstpflicht für frauen
Das Grundgesetz müsste geändert werden
Eine Dienstpflicht, die Männer und Frauen gleichermaßen betrifft, wäre nur nach einer Grundgesetzänderung zulässig. Derzeit sieht das Grundgesetz vor, dass die Wehrpflicht nur für Männer gilt. Dementsprechend trifft auch die Zivildienstpflicht für Verweigerer nur Männer. Das Grundgesetz spricht ausdrücklich von einem „Ersatzdienst“.
Der gesetzlichen Einführung einer Dienstpflicht für Frauen stünde derzeit Artikel 12 des Grundgesetzes entgegen. In dessen Absatz 2 heißt es: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.“ Zwar sind Ausnahmen „im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“ möglich. Gemeint sind damit aber traditionelle gemeindliche Spanndienste oder eine Feuerwehrpflicht. Da eine Dienstpflicht für Frauen neu eingeführt würde, wäre sie keine „herkömmliche“ Pflicht.
Zulässig wäre eine allgemeine Dienstpflicht für Frauen und Männer aber nach einer entsprechenden Grundgesetzänderung. Erforderlich wäre hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Dass Frauen in Deutschland im Schnitt 1,3 Kinder bekommen, würde die Einführung einer Dienstpflicht auch für Frauen nicht unzulässig machen. Der verfassungsändernde Gesetzgeber kann frei entscheiden, ob und wie er solche Sachverhalte berücksichtigt.
CHRISTIAN RATH
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