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Keine Auslieferung

Bei drohender Todesstrafe wollen EU-Staaten Verbrecher nicht an die USA ausliefern. Trotzdem Zusammenarbeit

LUXEMBURG afp ■ Verdächtigte Verbrecher sollen von den EU-Staaten auch in Zukunft nicht an die USA ausgeliefert werden, wenn ihnen dort die Vollstreckung oder bereits die Verhängung der Todesstrafe droht. Bei entsprechenden Zusagen der USA soll aber auch eine Auslieferung von mutmaßlichen Terroristen nicht ausgeschlossen werden, sagte der spanische Justizminister Ancebes gestern nach Beratungen mit seinen EU-Kollegen. Für die transatlantische Zusammenarbeit der Justizbehörden soll vereinbart werden, dass EU-Staaten die Auslieferung auch dann verweigern können, wenn dem Beschuldigten in den USA eine tatsächlich lebenslange Haftstrafe droht.

Voraussetzung dafür ist, dass auch das Recht des ausliefernden EU-Staats kein solches Strafmaß vorsieht. Derzeit haben bereits elf EU-Mitgliedstaaten mit den USA Vereinbarungen über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden geschlossen. In allen Fällen ist in diesen Abkommen die Auslieferung bei einer drohenden Todesstrafe ausgeschlossen. Unterschiede machen diese nationalen Vereinbarungen allerdings zwischen der Verhängung und der Vollstreckung der Todesstrafe. Die verfassungsmäßigen Bestimmungen aller EU-Mitgliedstaaten sollen von einem Abkommen mit den USA auf EU-Ebene nicht berührt werden, versicherte Ancebes nach dem Ratstreffen.

Nach dem 11. September hatte die EU den USA die Zusammenarbeit in Strafsachen und bei der Terrorbekämpfung angeboten.

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