: Sturm auf Gewaltbilder
Justizministerkonferenz einig: Gewalt verherrlichende Darstellungen sollen künftig schärfer bestraft werden
WEIMAR epd ■ Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in Weimar einhellig für strengere Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewaltdarstellungen in den Medien ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium sei der bisherige Paragraf 131 des Strafgesetzbuches „dringend novellierungsbedürftig“. Das betonte Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) zum Abschluss der Beratungen.
Nach Auffassung der Justizminister müsse das Strafmaß für die Herstellung und Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Medien erhöht und das so genannte Elternprivileg für deren Weitergabe eingeschränkt werden, so Birkmann. Zudem seien Gewaltszenen mit menschenähnlichen Fabelwesen künftig ebenso unter Strafandrohung zu stellen wie Gewalt gegen Menschen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz werde in den Ländern vor allem unter diesen Aspekten „sorgfältig geprüft“, so Birkmann. Der Diskussionsentwurf der Bundesregierung sieht für das Herstellen und Verbreiten von Bildträgern oder Datenspeichern mit Darstellungen von Gewalttätigkeiten „von einiger Erheblichkeit“ wie Tötungen oder schwere körperliche Schädigungen als Höchstmaß Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten oder fünf Jahren vor. Das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen von Materialien mit Gewaltdarstellungen an Personen unter 18 Jahren gilt als gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht von Sorgeberechtigten.
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