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CDU muss zahlen, bis sie schwarz wird

Im Streit um illegale Finanzpraktiken verurteilt das Oberverwaltungsgericht die CDU zur Zahlung von 21 Millionen Euro

BERLIN ap ■ Die CDU muss 41 Millionen Mark (21 Millionen Euro) staatliche Parteienfinanzierung aus dem Jahr 1999 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zurückzahlen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied gestern, dass die CDU wegen eines aufgrund illegaler Finanzpraktiken ihres hessischen Landesverbands falschen Rechenschaftsberichts den Anspruch auf Staatsgelder in dieser Höhe zu Recht verloren hat. Damit hob der Dritte Senat des Gerichts ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 31. Januar 2001 auf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Ausgangspunkt des Streits waren 18 Millionen Mark Schwarzgelder der hessischen CDU, die im Rechenschaftsbericht der Bundespartei für 1998 fehlten. Thierse hatte daraufhin den Bericht für ungültig erklärt und der Partei 41 Millionen Mark Staatsgelder gestrichen. Die CDU hatte das Verwaltungsgericht angerufen mit dem Argument, Voraussetzung für den Anspruch auf staatliche Finanzierung sei nur die formale, nicht die inhaltliche Korrektheit des Rechenschaftsberichts. Diese Auffassung hatte das Verwaltungsgericht geteilt und Thierse zur Auszahlung der 41 Millionen verurteilt. Das von Thierse angerufene Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil auf und erklärte ausdrücklich die inhaltliche Korrektheit zur Voraussetzung für den Anspruch auf Staatsgelder.

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