: Finale ohne Beweise
Abschlussbericht zur Partei-Spendenaffäre vorgelegt. Thierse gewinnt Prozess gegen CDU-Klage. Die Partei soll 610.000 Euro Strafe zahlen
BERLIN taz ■ Der Parteispenden-Untersuchungsausschuss ist offiziell beendet – aber nicht völlig ohne Folgen. Der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) rechnet mit neuen Justizermittlungen wegen Falschaussagen. Vernehmungsprotokolle des ehemaligen CDU-Schatzmeisters Walther Leisler Kiep wurden schon an die Staatsanwälte weitergereicht. „Im Ausschuss ist viel gelogen worden“, sagte Neumann gestern bei der Vorstellung des Abschlussberichts, der fast tausend Seiten umfasst.
Konkrete Beweise sind dort allerdings nicht zu finden, dass die Kohl-Regierung durch Spenden an die CDU beeinflusst wurde. Die rot-grüne Mehrheit hält dies jedoch in mindestens drei Fällen für wahrscheinlich: beim Export von 36 Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien im Jahr 1991, bei einer 1994/95 von Thyssen geplanten Panzer-Fabrik in Kanada und beim Verkauf von 117.000 Eisenbahnerwohnungen 1998.
Ausschuss-Vize Hans-Peter Friedrich (CSU) nannte die Vorwürfe gestern erneut „ungeheuerlich“. Zivile Schadenersatzklagen der CDU, etwa gegen Exfinanzberater Horst Weyrauch, wollte er nicht ausschließen.
Allerdings ist bisher nicht endgültig geklärt, wie viel die CDU an staatlicher Parteienfinanzierung zurückzugeben hat. Gestern entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Partei 610.000 Euro Strafe zahlen muss, weil sie 1990 eine Spende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von 600.000 Mark nicht ordnungsgemäß ausgewiesen habe. Sie wurde unter „sonstigen Einnahmen“ verbucht, obwohl es eine „veröffentlichungspflichtige Spende“ gewesen sei. Die Richter wiesen eine Klage der CDU ab, die damit eine Entscheidung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse angefochten hatte.
Das Urteil ist nicht zur Berufung zugelassen – wogegen die CDU Beschwerde einlegen kann. Ihr Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann kündigte gestern an, dies sorgfältig zu prüfen. Ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist das Oberverwaltungsgerichtsurteil vom 12. Juni, das die CDU wegen der schwarzen Kassen in Hessen zu einer Strafe von 21 Millionen Euro verdonnert hatte.
ULRIKE HERRMANN
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