: Verbotenes Begehren
Pädosexualität, so die wissenschaftliche Definition, liegt dann vor, wenn ein Erwachsener über einen längeren Zeitraum intensiv sexuell erregende Fantasien oder Aktivitäten hat, die auf Minderjährige gerichtet sind. Pädosexualität ist ein fast strikt männliches Begehren. Körperliche Gewalt kommt bei Pädosexuellen selten vor, häufiger nutzen sie ihre Vertrauensstellung zu Übergriffen aus.
Das Gesetz über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde zum 1. April 1998 geändert. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält seither einige Vorschriften, die nach der Schwere der Tat abgestuft sind. Sexuelle Handlungen an Kindern unter vierzehn Jahren sieht das Gesetz generell als sexuellen Missbrauch an. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Grundsätzlich macht sich also ein Erwachsener auch durch einen Zungenkuss mit noch nicht mindestens Vierzehnjährigen strafbar. Unverändert geblieben ist Paragraf 180 StGB, nach dem auf die Förderung sexueller Handlungen an Minderjährigen unter sechzehn Jahren bis zu drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe steht.
Für schweren sexuellen Missbrauch liegt der Strafrahmen zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Dazu zählen die Fälle, in denen der Täter mit einem Kind schläft oder die Gefahr schwerer körperlicher oder seelischer Schäden hervorruft.
Nach dem Reformgesetz ist der schwere sexuelle Kindesmissbrauch ein Verbrechen. Ein Strafverfahren kann also nicht – etwa gegen Geldbuße – eingestellt werden.
ANGELIKA FRIEDL
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