: Korrupte unerfasst
Bundesrat verweigert Antikorruptionsregister die Zustimmung und hält nichts von Tariftreue, sagt aber der Schwarzarbeit den Kampf an
BERLIN ap/dpa ■ Das zentrale Verzeichnis korrupter Firmen hatte am Freitag im Bundesrat keine Chance. Die Länderkammer verwies den rot-grünen Gesetzentwurf mit den Stimmen der unionsregierten Länder in den Vermittlungsausschuss. Der wird sich in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 10. September damit befassen. Kommt es dort zu keinem Kompromiss, wäre das Register gescheitert.
Ziel des Registers ist es, erstmals alle öffentlichen Auftraggeber über illegale Praktiken einer Firma zu informieren. Zwar dürfen bereits nach geltendem Recht keine öffentlichen Aufträge an unzuverlässige Firmen vergeben werden. Ist ein Unternehmen aber unangenehm aufgefallen, erfahren die Auftraggeber oft nichts davon. Nach Auffassung der unionsregierten Länder ist das Gesetz lückenhaft und rechtsstaatlich bedenklich.
Erfolg hatte das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Der Bundesrat stimmte zu, Schwarzarbeit künftig härter zu bestrafen. Durch das Gesetz, das am 1. August in Kraft tritt, werden die Straftatbestände erweitert und der Bußgeldrahmen auf 500.000 Euro bei illegaler Beschäftigung erhöht. Künftig haften im Baubereich Generalunternehmen, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Das Tariftreuegesetz zur Bekämpfung von Lohndumping in der Baubranche und im öffentlichen Nahverkehr scheiterte endgültig beim zweiten Anlauf. Im Vermittlungsausschuss gab es keine Einigung mit den unionsregierten Ländern. Dem Entwurf zufolge sollten öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die den ortsüblichen Tariflohn bezahlen.
Auf der Kippe steht auch der Fluglärm-Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland. Nachdem der Schweizer Nationalrat den Vertrag bereits im Oktober 2001 ablehnte, hat nun auch der Bundesrat Einspruch eingelegt. Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hält jedoch trotz des Einspruchs der Länderkammer an dem Vertrag fest, der die An- und Abflüge zum Flughafen Zürich - Kloten über Süddeutschland begrenzen soll.
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