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sex im pay-tv

Premieres Rettung?

Premiere-Chef Georg Kofler hat es gefreut. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied nämlich im Februar diesen Jahres, dass Pornografie im Fernsehen nicht grundsätzlich verboten ist. Bislang war man davon ausgegangen, dass das Pornografieverbot zwei Personenkreise schützen sollte, nämlich neben der Jugend auch die Erwachsenen vor ungewollter Konfrontation mit allzu Anstößigem. Das BVerwG stellte nun aber klar, dass die entsprechende Vorschrift des Rundfunkstaatsvertrags auf den gesamten Tatbestand des strafrechtlichen Pornografieverbots Bezug nimmt. Will heißen: Zusätzlich zur Qualifikation einer Sendung als Porno ist es auch erforderlich, dass deren Ausstrahlung Jugendlichen zugänglich ist. Für Georg Kofler stellt sich also nicht mehr die Frage, ob er Pornos zeigt, sondern vielmehr, wie er diese so verschlüsselt, dass sie vor Jugendlichen sicher sind. Er nannte das Urteil dementsprechend „wegweisend“. HEIDI

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