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Braunkohlegegner klagen weiter

Grüne Liga will Entscheid zu Lausitzer Tagebau um Horno vor Bundesverfassungsgericht – trotz finanzieller Risiken

BERLIN taz ■ Die Grüne Liga geht in Berufung. Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan des Lausitzer Tagebaus Jänschwalde abgewiesen, durch den das brandenburgische Dorf Horno abgebaggert werden soll. Gestern entschied sich der Sprecherrat der Liga in Potsdam für einen weiteren Prozess.

Die Grüne Liga beklagt, dass es für den in der DDR begonnenen Tagebau keine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt. Das brandenburger Landesbergamt und die Lausitzer Braunkohle AG (Laubag) begründeten das Fehlen mit einer Regelung im Einigungsvertrag. Die Grüne Liga beruft sich dagegen darauf, dass die bergrechtlichen Betriebspläne für Horno erst 1994 zugelassen wurden. Seit 1990 aber ist für alle größeren Bergbauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Auch europäisches Recht sieht das vor. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht aber nicht. (Az: 7 C 2.02)

Deshalb ziehen die Ligisten jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. „Die Entscheidung fiel nicht leicht“, so Geschäftsführer Norbert Wilke angesichts des finanziellen Risikos. „Ohne Spendengelder endet dieser Kampf David gegen Goliath für uns im Desaster.“ Seit 1998 klagen die Aktivisten, investierten bislang knapp 50.000 Euro. Dass sie durchaus Chancen haben, belegt ein Entscheid des Cottbusser Verwaltungsgerichts im Jahr 2000. Das nämlich gab ihnen Recht, der Tagebau wurde per Eilantrag gestoppt.

Eile ist auch diesmal notwendig. Nach den Plänen der Laubag sollen die rund 300 verbliebenen Einwohner bis zum Jahresende nach Forst umgesiedelt sein. Damit dann der Bagger rollen kann. NICK REIMER

Rechtsschutzfonds Grüne Liga: Konto 10 00 55 000, BLZ 180 626 78, NL Bank. Kontakt und Spendenquittung: (03 31) 8 71 35 13

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