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Akten und Fakten

SPD und GAL verlangen umfassende Aufklärung im Fall Hornauer. Senat soll die Untersuchung offenlegen

Der Fall Uwe Hornauer wird auch ein parlamentarisches Nachspiel haben. SPD und GAL beantragten gestern in der Bürgerschaft Einsicht in die Akte des disziplinarischen Vorermittlungsverfahrens der Justizbehörde. Die Abstimmung nach Redaktionsschluss dürfte ohne Überraschung verlaufen sein. Denn Akteneinsicht ist zu gewähren auf Antrag eines Fünftels der ParlamentarierInnen; dieses Quorum von 25 der 121 Mandate erreichen SPD und GAL mit 57 Abgeordneten aus eigener Kraft.

Uwe Hornauer ist seit 15. August im Ruhestand, weil der Senat seine Ernennung als Leiter des Bezirksamtes Altona zunächst aussetzte und am Dienstag letztlich verweigerte (taz berichtete mehrfach). Ihm wird vorgeworfen, bei einer Grundstücksangelegenheit zugunsten seiner Freundin Diana H. eingegriffen und dadurch ein „Dienstvergehen von einigem Gewicht“ begangen zu haben. Im Senat war es darüber zu einer Kontroverse gekommen. Der aufsichtsführende Justizsenator Roger Kusch (CDU) konnte sich mit seiner Empfehlung nicht durchsetzen, das SPD-Mitglied Hornauer wieder in den Dienst zu versetzen. Der 48-Jährige war von der Bezirksversammlung im April für eine erneute Amtsperiode wiedergewählt worden.

SPD und GAL vermuten, dass die Entscheidung des Senats juristisch nicht belegbar ist, sondern sich gegen einen politisch nicht genehmen Beamten richtet. sven-michael veit

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