Mit Glatze, aber ohne Pitbull: Illegal in Bremen
„Pit“ wird abgeschoben
Gestern, 11.15 Uhr vor dem Gerichtssaal 651 des Amtgerichts Bremen. Am Fenster im Flur steht die schwarze Silhouette eines Mannes. Glatze, abstehende Ohren, auf den schmalen Schultern eine dicke „Lonsdale“-Bomberjacke. Doch trotz der kriegerischen Staffage wirkt der 32-jährige Hans-Joachim L. unscheinbar und schmächtig. Vielleicht hat er sich deshalb vor sieben Jahren einen Kampfhund zugelegt. Einen „Pitbull-Schäferhund-Staffordshire-Terrier-Mischlingsrüden“, wie es in der Anklageschrift heißt. Den soll der Gebäudereiniger gehalten haben, ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen. Bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen ihm nun.
Seit Anfang Oktober 2001 sind Kampfhunde in Bremen verboten. Wer zu diesem Datum aber bereits ein solches Tier im eigenen Haushalt hielt, durfte den Hund ganz legal behalten. Einzige Voraussetzung: Bis zum 9. Oktober 2001 mussten die Herrchen ihre „gefährlichen Hunde“ beim Stadtamt registrieren lassen. Ungefähr 500 Kampfhundehalter in Bremen haben das getan. Hans-Joachim L. nicht.
„Ja, ich habe einfach vergessen, den Hund anzumelden“, räumt der Angeklagte auch gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Der Verteidiger malt ein rührendes Bild seines Mandanten. Ein treusorgender Hundehalter sei der 32-Jährige, „Pit“, der Pitbull, zudem ein braver und harmloser Gefährte. Kastriert, haftpflichtversichert und „im wesentlichen wesensgeprüft“. Weil weder Hund noch Halter schwer gefährlich sind, sieht das Gericht von einer Strafe ab. 400 Euro muss Tierfreund L. jedoch für den Tierschutz spenden, dann wird das Verfahren eingestellt.
Doch „Pit“ hilft das alles nichts. „Frist ist Frist“ – da bleibt Edeltrud Korn hart. Sie ist die Sachbearbeiterin beim Bremer Stadtamt und als Zeugin geladen. Dass der Angeklagte nichts von der Vorschrift gewusst haben will, sei eine reine „Schutzbehauptung“: „Das ist für uns kaum verständlich. Die Thematik war so lange überall in den Medien. Ich selbst habe einen ganzen Aktenordner mit Berichten.“
Eine nachträgliche Anmeldung von „Pit“, der bislang nicht negativ in Erscheinung getreten war, sei jetzt nicht mehr möglich. „Das sieht das Gesetz nicht vor“, sagt Korn.
Deshalb will die Verwaltung den Hund einziehen. „Pit“, der Pitbull, wird seinen Altenteil wohl in einem „Auffanglager“ für gefährliche Hunde verbringen müssen. afr
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