: Spekulationssteuer wird wohl milder
Kompromiss zur Besteuerung von Aktien- und Immobilienbesitz steht kurz bevor. Daten sollen weitergegeben werden
BERLIN taz/dpa ■ Der heftige Druck von allen Seiten gegen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Spekulationssteuer zeigt Wirkung. Eine teilweise Einigung zwischen den Finanzpolitikern der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen zeichnet sich ab. Laut der finanzpolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Christine Scheel, sollen Besitzer von Aktien, Immobilien und Investmentfonds nun doch nicht generell Steuern auf Kursgewinne zahlen müssen.
Für Immobilien soll es demnach bei der heutigen Spekulationsfrist von zehn Jahren bleiben. Wer innerhalb dieser Zeit ein Haus oder Grundstück kauft und wieder verkauft, muss den Gewinn über seine Steuererklärung versteuern. Nach der Zehnjahresfrist kommt er steuerfrei davon. Für Aktien und Fonds soll die Frist von heute einem Jahr auf fünf Jahre verlängert werden. Das sei aber noch nicht fest vereinbart, so Scheel. Das Gesetz soll nicht rückwirkend gelten, sondern nur künftige Investments betreffen. Die Fonds sollen nur einmal besteuert werden: entweder, während ihre Kursmanager kaufen und verkaufen. Oder von den hinterher erwirtschafteten Erträgen der Fondsbesitzer werden Steuern abgezogen.
Bundesfinanzminister Hans Eichel muss den letzlich getroffenen Vereinbarungen allerdings noch zustimmen. Letzte Veränderungen sollen bis Ende der Woche unter Dach und Fach sein, Ende des Monats will dann das Bundeskabinett darüber abstimmen.
Mit dem neuen Steuergesetz soll es auch routinemäßige Kontrollmitteilungen der Banken an das Bundesamt für Finanzen geben. Kursgewinne und Zinserträge würden dann automatisch weitergemeldet –wogegen sich die Banken allerdings vehement wehren. Es wird geschätzt, dass Millionen von Bundesbürgern angesichts fehlender Kontrollen ihre Gewinne aus Aktien und festverzinslichen Anleihen nicht korrekt in ihrer Steuererklärung deklarieren. Das dürfte mit den Kontrollmeldungen dann jedoch von den Finanzämtern wesentlich einfacher nachgeprüft werden können.
Darüber hinaus soll das Bundesamt für Finanzen die Daten über Kapitalerträge auch an die Sozialversicherungsträger weitermelden dürfen. Renten- oder Krankenversicherer könnten dann prüfen, ob die bei ihnen Versicherten wirklich ihr gesamtes Einkommen angegeben haben und gegebenenfalls Beiträge nachfordern.
Im gesamten Steuerpaket ist jedoch noch weitaus mehr enthalten: Von der Veränderung der Eigenheimzulage über eine höhere Mehrwertsteuer auf Blumen oder Zahnprothesen bis zur Streichung von Vergünstigungen für die Landwirtschaft. Das Paket soll Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Jahr knapp 6 Milliarden Euro zusätzlich bringen. Diese Summe steigt bis 2005 auf 23 Milliarden Euro.
MAK
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