Staat bittet Protestler nachträglich zur Kasse

Autobahngegner sollen Räumung ihres Hüttendorfes zahlen, Wartung der Bulldozer inklusive. Ihre Klagen scheiterten. Zwangspfändung droht

BERLIN taz ■ Jahrelang haben Autobahngegner die Behörden von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Atem gehalten. Als sie mehr als sieben Jahre gegen den Bau eines Teils der Autobahn A 33 protestierten, spielten sie im Grenzgebiet der beiden Bundesländer Katz und Maus mit der Polizei. Immer wieder bauten sie ihre Hüttendörfer auf: Wurden sie geräumt, ließen sie sich ganz in der Nähe wieder nieder. Manchmal wechselten sie kurzerhand von dem einen ins andere Bundesland, oft war der nächste Platz nur wenige hundert Meter entfernt. „Die Behörden scheinen zu resignieren, die Chaoten triumphieren?“, unkte damals selbst die Bild.

Doch konnte davon keine Rede sein. Mit ihrer Hartnäckigkeit erreichten die BesetzerInnen zwar, dass der Bau einer Trasse zur A 33 zwischen Osnabrück und Bielefeld lange Jahre immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen wurde. Den Bau des Autobahnteilstücks konnten sie aber nicht verhindern.

Und die Behörden sind jetzt offenbar noch einmal im Vorteil. Fast vier Jahre dauert der juristische Streit, von dessen Ausgang abhängt, ob 12 Umweltaktivisten über mehrere Jahre Schulden haben werden. Jeder von ihnen soll exakt 12.248,11 Mark, das sind rund 6.300 Euro, an die Staatskasse bezahlen.

In dem Betrag sind die Kosten für die Wartung der während der Räumung eingesetzten Maschinen ebenso enthalten wie die Bezahlung des Räumungspersonals, der Abtransport von Bauschutt und die spätere Aussaat von Grassamen auf dem Gelände. Auch der Wachdienst, der anschließend das Areal Tag und Nacht inspizierte, soll von den AutobahngegnerInnen bezahlt werden. Betroffene wehrten sich zunächst juristisch gegen diese Forderungen. Aber in sämtlichen Instanzen wurden ihre Klagen abgewiesen.

Kürzlich sind sie nun mit einem offenen Brief an den Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages, sämtliche Landtagsfraktionen, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie den Republikanischen Anwaltsverein noch einmal an die Öffentlichkeit gegangen.

Sie wollen auf die massive Einschränkung demokratischer Rechte aufmerksam machen, die entsteht, wenn AktivistInnen für die gegen sie gerichteten Polizeieinsätze aufkommen sollen. Außerdem listen sie schwere juristische Mängel auf, die ihrer Meinung nach von den zuständigen Gerichten einfach ignoriert wurden. So sei ein Teil der zur Zahlung verpflichteten Personen am Tag der Räumung gar nicht auf den Gelände gewesen.

Andere hätten nicht sofort nach Räumungsaufforderung das Gelände verlassen können. Sie hielten sich in Baumhäusern auf, von denen sie nicht einfach runterspringen konnten. Außerdem seien Kosten für den Abtransport von Müll berechnet worden, der noch Wochen später sichtbar auf dem Gelände lag, was die Betroffenen und ihre Anwälte auch mit Fotos beweisen können.

Doch alles hat keine aufschiebende Wirkung für die Geldforderungen. Die Gerichtskasse hat mittlerweile jeden weiteren Antrag auf Stundung der Zahlungen abgewiesen und betreibt momentan gegen mehrere Personen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. PETER NOWAK

Spendenkonto für die Betroffenen: Kreissparkasse Halle/Westfalen, Kontonummer 6514384, Bankleitzahl: 480 515 80, Empfänger: Aktionsgruppe A33