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Anschläge gebilligt

Weil er seine Tochter als Selbstmordattentäterin verkleidete, droht 33-jährigem Palästinenser Ausweisung

BERLIN taz ■ Weil er seinen drei Kindern auf einer Pro-Palästina-Demonstration in Berlin Sprengstoffattrappen um den Leib gehängt hatte, hat das Berliner Amtsgericht gestern einen 33-jährigen Palästinenser wegen Billigung der Herbeiführung von Sprengstoffanschlägen zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Um zu zeigen, dass so ein Verhalten in Deutschland nicht hinnehmbar ist“, so der Richter, werde der Sozialhilfeempfänger auch noch zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht dem Palästinenser die Ausweisung.

Die Bilder von der sechsjährigen Tochter, die mit Bombenattrappen um den Leib auf der Schulter ihres Vaters gesessen hatte, waren nach der Demonstration am 13. April dieses Jahres um die Welt gegangen und hatten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. In einer von seinem Verteidiger vorgelesenen Erklärung hatte der Angeklagte Mohamed El-R. zugegeben, dass er seine Kinder seinerzeit wie Selbstmordattentäter ausstaffiert hatte. Er habe damit aber nur aufzeigen wollen, dass das Palästinaproblem endlich gelöst werden müsse, so der Angeklagte. Das heiße nicht, dass er solche Anschläge billige. Der Eisenschlosser lebt seit zwei Jahren in Berlin. Seine Frau und seine Kinder hatte er 1996 mit Hilfe von Schleusern nach Deutschland vorausgeschickt.

Niemals würde er seinen eigenen Kindern erlauben, Selbstmordanschläge zu begehen, fuhr der Angeklagte fort. Um zu verhindern, dass seine Kinder „im Strudel von Gewalt und Gegengewalt“ untergingen, habe er mit großer Mühe sein Land verlassen. „Ich bedauere, mich so missverständlich verhalten zu haben.“ Das Gericht wertete dies jedoch als Schutzbehauptung. Tatsächlich habe er solche Attentate billigen wollen.

Vergebens hatte der Verteidiger in dem Prozess beantragt, einen Völkerrechtsexperten aus Hamburg als Sachverständigen zu hören. Er hätte bekunden sollen, dass die Besetzung der palästinensischen Gebiete völkerrechtswidrig sei. Der Richter sah die völkerrechtliche Problematik im Nahen Osten dagegen nicht als Grund, auf eine Bestrafung zu verzichten. „Es ist nicht unsere Aufgabe, Außenpolitik zu betreiben.“ PLUTONIA PLARRE

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