: Letzter Anruf – 11. 9.
Freundin von Todespilot Ziad Jarrah vernommen. US-Behörden lehnen Vernehmung von Ramsi Binalshibh durch Hamburger Gericht ab
HAMBURG ap ■ Die Sicherheitsbehörden der USA haben es abgelehnt, den mutmaßlichen Terroristenhelfer Ramsi Binalshibh von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen. Der Vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht, Albrecht Mentz, teilte gestern die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens an die USA mit. Das Gericht wollte Binalshibh im Prozess gegen den 28 Jahre alten Marokkaner Mounir al-Motassadeq befragen.
Motassadeq soll wie Binalshibh die späteren Terrorpiloten in Hamburg unterstützt haben. Binalshibh wurde in Pakistan gefasst und an die USA ausgeliefert. Auch die Vernehmung des in den USA angeklagten Moussaoui lehnten die US-Behörden laut Mentz ab. Moussaoui wurde kurz vor den Anschlägen vom 11. September 2001 festgenommen, weil er beim Flugunterricht auffällig wurde. Die USA halten ihn für einen Mitverschwörer.
Gestern sagte die damalige Freundin des späteren Todespiloten Ziad Jarrah vor Gericht aus. Die 28 Jahre alte Frau berichtete, wie Jarrah sie noch am Tag der Anschläge angerufen habe. „Er hat mit dreimal gesagt, dass er mich liebt“, berichtete die Zeugin vor Gericht über das letzte Telefonat. Sie habe Jarrah 1996 in Greifswald kennen gelernt, wo er ihr Nachbar gewesen sei. Es habe sich eine Liebesbeziehung entwickelt, bei der es immer wieder zu Trennungen und Versöhnungen kam. Jarrah beschrieb sie als in sich gekehrt und still. Jarrah sei religiös gewesen. „Er wollte, dass ich mich bedecke“, sagte die Zeugin, die heute Ärztin ist. „Er hatte eine andere Auffassung als ich“, fügte sie hinzu. Die Zeugin berichtete, sie und Jarrah hätten eine Ehe und Kinder geplant.
Vor Gericht erzählte die Frau von Anrufen eines Mounir aus Hamburg, der ihr bei einer längeren Reise Jarrahs Hilfe angeboten habe. Es wurde nicht klar, ob es sich dabei um den Angeklagten Motassadeq handelte. Der 28-jährige Motassadeq steht seit dem 22. Oktober vor dem Hamburger Landgericht. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn, als Mitglied einer terroristischen Vereinigung Beihilfe zum Mord in 3.045 Fällen geleistet zu haben.
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