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Gericht beurteilt Karge-Kündigung

Das Verwaltungsgericht verhandelt heute über den geschassten Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge. Entschieden werden soll über einen Antrag des Ex-Chefanklägers auf Eilrechtsschutz, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit will Karge erreichen, dass sein Widerspruch gegen die Demission aufschiebende Wirkung hat und er vorerst wieder an seinen Schreibtisch zurückkehren kann. Das Abgeordnetenhaus hatte den umstrittenen Juristen auf Initiative von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) Ende August abgewählt. Sie sah das Vertrauensverhältnis zu dem Chefermittler als gestört an. Hintergrund waren Differenzen um die Sonderermittlungsgruppe zur Affäre der Berliner Bankgesellschaft. Karge hatte gleich nach seiner Abwahl Widerspruch bei der Justizsenatorin eingelegt. Normalerweise wird mit einem solchen Schritt in der Verwaltung eine aufschiebende Wirkung erreicht. Karge durfte aber ab sofort nicht mehr in sein Büro. Sollte seinem Antrag stattgegeben werden, wäre Karge bis zur endgültigen Entscheidung so zu behandeln, als wäre er nicht entlassen worden, so ein Gerichtssprecher. DPA

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