piwik no script img

G20-Prozess nach Laserpointer-EinsatzPolizei-Piloten mit Glasaugen

Ein 27-Jähriger soll einen Polizeihubschrauber geblendet haben. Doch das Gericht hat Zweifel an der Geschichte. Hat die Besatzung gelogen?

Polizeihubschrauber über Hamburg: Wurden die Piloten wirklich geblendet? Foto: Tim Wagner

Hamburg taz | Was können Polizisten sich erlauben? Trotz Videoaufnahmen prügelnder Polizisten beim G20-Gipfel in Hamburg ist bisher keiner der uniformierten Täter verurteilt worden. Obwohl Zeugen und Geschädigte mehr als 100 Anzeigen eingereicht haben, hat die Staatsanwaltschaft elf Monate später gegen keinen einzigen Beamten Anklage erhoben. Die Strafverfolgung konzentriert sich auf die Verdächtigen aus der linken Szene.

Einer der spektakuläreren Strafprozesse in der Folge von G20 wirft nun eine neue Frage auf: Wie dreist dürfen Polizisten bei Zeugenaussagen lügen, ohne dass ihnen etwas geschieht? Der Fall ist bekannt: Es geht um den mutmaßlichen Laserangriff auf einen Polizeihubschrauber, der am Vorabend des Gipfeltreffens über Altona kreiste.

„Mordversuch“, titelte die Boulevardpresse damals. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger habe einen Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber gerichtet und die Piloten geblendet. Er habe den Absturz des Hubschraubers billigend in Kauf genommen. Es war die schwerste Anschuldigung im Zusammenhang mit den G20-Ereignissen. Der Tatverdacht lautete auf „versuchten Mord“. Amtsrichter Johann Krieten unterschrieb den Haftbefehl und schickte den Familienvater in Untersuchungshaft. Dort blieb Nico B. fast fünf Monate.

Der Prozess wird ihm schließlich wegen „versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ und „gefährlicher Körperverletzung“ gemacht. Der erste Pilot habe „mehrere Sekunden lang“ nichts mehr sehen können, heißt es in der Anklageschrift. Der Täter habe „in dem Bewusstsein“ gehandelt, eine „konkrete Gefährdung des Hubschraubers und der Besatzung herbeiführen zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Aus Polizeiaussagen werden Tatsachen gemacht

Der Angeklagte selbst äußerte sich zu dem Geschehen nicht. Die Hamburger Morgenpost stellte die Theorie auf, er habe mit dem Laserangriff gegen den Hubschrauberlärm protestieren wollen. Seine vierjährige Tochter habe deshalb nicht schlafen können.

Die polizeilichen Ermittlungen sind in der Hand der „Soko Schwarzer Block“, die nach dem G20 von der Hamburger Polizei eingerichtet wurde. Nichts spricht allerdings dafür, dass der Angeklagte an den in Teilen gewalttätigen Straßenprotesten beteiligt war.

Der Prozess begann Ende November vor dem Amtsgericht Altona. Die Welt berichtet über den Ablauf des Tatgeschehens aus Sicht der Piloten, im Indikativ. „Ge­gen 22.47 Uhr wurde der Hubschrauber mit einem grünen Laserstrahl angegriffen (…) Das Licht in der Kabine des Polizeihub­schraubers färbte sich grün. Pilot Michael M. klagte: ‚Ich bin am Auge getroffen wor­den!‘ Er fragte seinen Kollegen: „‚Kannst du übernehmen?‘ Doch Co-Pilot Erich H. konnte es nicht. Auch er war mit dem Laserstrahl im rechten Auge getroffen wor­den (…) Der erste Pilot Michael M. konn­te mehrere Sekunden lang nichts sehen. Er drehte den Hubschrauber nach rechts aus dem Laserstrahl, um einer weiteren Blendung zu entgehen. Während des Blindflugs verlor ‚Libelle2‘ etwa 300 Fuß (rund 100 Meter) an Höhe. Erst dann hatte der Pilot den Hubschrauber wieder im Griff,“ schreibt die Zeitung am 30. 11. 2017.

Presse und Staatsanwaltschaft folgten den Angaben der Polizisten im Cockpit: vom Laserstrahl am rechten Auge getroffen, bis zu zehn Sekunden nichts gesehen, 300 Fuß Höhenverlust, Kollision mit anderen Fluggeräten wäre möglich gewesen. „Bei dieser Aktion hätte es viele Tote geben können,“ resümierte die Bild.

Die Richterin ist von den Äußerungen nicht überzeugt

Ein halbes Jahr, 17 Prozesstage und ein Gutachten später stellt sich der Fall ganz anders dar. Der taz liegt ein „rechtlicher Hinweis“ des Amtsgerichts Altona vor. Darin schreibt die Vorsitzende Richterin: „Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot Herr M. und der Copilot Herr H. von einem Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt würde das Gericht eine etwaige Verurteilung des Angeklagten darauf nicht stützen.“

Was ist geschehen? In der Hauptverhandlung sind Widersprüche und Gegenbeweise aufgetaucht, die die Glaubwürdigkeit der beiden Hubschrauberpiloten in Frage stellen. Die Verteidiger Oliver Klostermann und Bernd Wagner werteten den in die Bordkamera eingebauten Höhenmesser aus. Dieser zeigte keinen Höhenverlust des Hubschraubers in Folge der „Laserattacke“. Der Höhenmesser sei „immer kaputt“, soll Pilot M. sich vor Gericht gerechtfertigt haben.

Zweifel an der Version der Hubschrauberbesatzung weckte auch die Analyse der im Cockpit aufgezeichneten Wortwechsel. Als Reaktion auf den angeblich lebensgefährlichen Angriff habe laut Audiodatei der von der bayerischen Polizei zum G20 nach Hamburg abgestellte Pilot seelenruhig im Hinblick auf den Angreifer gesagt: „Jetzt gucken wir mal, wo der Depp sitzt.“ So schildert es Verteidiger Wagner. Auf einen „schlagartigen Höhenverlust“ oder gar einen drohenden Absturz liefere die Audiodatei „keine Hinweise“.

Der bayerische Pilot und sein Hamburger Copilot hatten beide eine sekundenlange Blendung „des rechten Auges“ beschrieben. Dieser Darstellung mochte der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige nicht ohne Weiteres folgen. Das sei nur glaubwürdig, wenn beide Piloten links ein Glasauge hätten, teilte der Gutachter mit. Denn entweder würden beide Augen geblendet oder keines. Im Übrigen bezweifelte der Sachverständige grundsätzlich, dass der Strahl eines Disco-Lasers, wie er in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurde, über eine Entfernung von 1.500 Metern die Hubschrauberbesatzung blenden und für mehrere Sekunden ihrer Sehkraft berauben konnte. Das mutmaßliche Corpus Delicti war ein handelsüblicher Disco-Laser, den man laut Verteidigung für 11 Euro legal bei Amazon bestellen kann.

Verteidiger vermutet abgesprochene Aussagen

Auffällig, ergänzt Verteidiger Bernd Wagner, sei das Aussageverhalten der Hubschrauberbesatzung gewesen. So habe Pilot M. in einer ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben, es habe „keine konkrete Gefahr“ für den Hubschrauber bestanden und damit auch keine Notwendigkeit für ihn, das Steuer zu übergeben. In einer späteren Einlassung habe der Pilot dann gesagt, er sei bis zu 10 Sekunden geblendet worden, habe schlagartig an Höhe verloren, habe nichts mehr gesehen und habe das Steuer auch nicht an seinen Kollegen übergeben können. „Der Hamburger Copilot hat diese Angaben bis in die Details der Wortwahl wiederholt“, berichtet Wagner. Zum Beispiel habe er genau wie der Pilot ausgesagt, er sei nach der Laserattacke „matschig“ im Kopf gewesen.

Im Hubschrauber flog noch ein dritter Polizist mit, dessen Aufgabe darin bestand, die Bordkamera zu bedienen. Der Beamte bestätigte vor Gericht die Schilderungen seiner beiden Kollegen. „Es kommt sehr selten vor, dass es der Verteidigung gelingt, den Wahrheitsgehalt von sich gegenseitig bestätigenden Aussagen dreier Polizisten zu erschüttern“, meint Strafverteidiger Wagner.

Nach seiner Auffassung müsste die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ­gegen die drei Polizisten wegen Falschaussage vor Gericht einleiten. Das hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht getan. „Ermittlungsverfahren gegen die beiden Piloten sind von Amts wegen bislang nicht eingeleitet worden. Eine abschließende Prüfung wird nach vollständiger Würdigung aller Beweismittel erfolgen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Zu der „noch nicht abgeschlossenen Beweisaufnahme“ wolle die Staatsanwaltschaft im Übrigen keine Stellungnahme abgeben. Rechtsanwalt Bernd Wagner stellt der Staatsanwaltschaft ein Armutszeugnis aus. „Man stelle sich eine Frau vor, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein,“ gibt er zu bedenken. “ Wenn so viele objektive Gegenbeweise auftauchen wie hier und sie sich so in Widersprüche verstricken würde wie die Polizisten, dann gäbe es sofort ein Verfahren wegen Falschbeschuldigung gegen diese Frau. Aber beim G20 scheint vieles anders zu sein.“

Den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) erschüttern die neuen Erkenntnisse nicht. Bei einer Anhörung des G20-Sonderausschusses am 31. Mai wiederholte er die Behauptung, die Piloten seien „geblendet“ worden und der Fall sei „wirklich lebensgefährlich“ gewesen. Zu diesem Zeitpunkt lag der „rechtliche Hinweis“ des Amtsgerichts bereits vor.

Nico B. könnte trotzdem verurteilt werden

Die Staatsanwaltschaft will nach wie vor eine Verurteilung von Nico B. erreichen. Das Gericht hält zwar die Aussagen der Hubschrauberbesatzung für unglaubwürdig. Eine Verurteilung des Angeklagten sei, so heißt es in dem „rechtlichen Hinweis“, aber dennoch möglich. In Betracht kämen ein versuchter gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und eine versuchte Körperverletzung. Grundlage hierfür wäre nicht mehr die von den Piloten behauptete „Blendung“, sondern das einige Momente später von der Bordkamera aufgezeichnete Geschehen. Während sich der Hubschrauber der Quelle der Laserstrahlen näherte, konnte der Bordkameramann erneuten „Laserbeschuss“ aufzeichnen.

Die Verteidigung bestreitet diese von der Kamera dokumentierten „Anstrahlungen“ nicht. Allerdings hätten sie keine Relevanz, weil diese Strahlen „nur den metallenen Boden des Hubschraubers getroffen“ hätten, meint Rechtsanwalt Wagner. „Inzwischen wissen wir, dass es beim G20 Dutzende Fälle gab, in denen Menschen mit Laserpointern Polizeihubschrauber angestrahlt haben, ohne dass es zu Zwischenfällen kam. Zur Anklage wurde nur dieser eine Fall gebracht.“

An diesem Mittwoch sollen im Prozess gegen Nico B. die Plädoyers gehalten werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

113 Kommentare

 / 
  • Besteht eine Gefährdung, wenn die Piloten sich angesichts der "Bedrohung" nicht entfernen, sondern sogar noch darauf hinzufliegen? Und müßten die nicht dann ebenso angeklagt werden?

     

    Wenn ich von der Sonne geblendet mit dem Fahrrad in voller Fahrt Jemanden anstöße und der stürzte, bin ich dran, auch wenn er besoffen auf dem Radweg torkelt.

  • Polizisten dürfen grundsätzlich und vor allem vor Gericht lügen. Das ist Teil der Ausbildung und gehört in den Themenbereich "Chorgeist und weitere unanständige Dinge die wir nach der Ausbildung so dürfen" Wie etwa "Immigranten bashing" oder das im Osten beliebte "Ni**er burning". Falls auch Sie interesse haben melden Sie sich bei Horstl's Truppe zu einem Schnupperkurs auf dem nächsten G8/G20.

    • @Laughin Man:

      1. Die meisten Polizisten singen nicht im Chor, deshalb sollte es Corpsgeist oder Korpsgeist heissen.



      [...]



      3. Die Polizisten "dürfen" das nicht, es wird aber so gut wie nie jemand bestraft. Da gibt es sicher oft eine ungesunde Nähe zwischen dem Gericht und der Polizei.



      Wenn man bei einer Verfehlung eines Polizisten Dienstaufsichtsbeschwerde einlegt, ist das formlos, fristlos und folgenlos.



      Bei einer Anzeige gegen einen Polizisten kommt postwendend eine Gegenanzeige, meistens wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

       

      Kommentar gekürzt. Bitte achten Sie auf eine angemessene Ausdrucksweise. Danke, die Moderation

    • @Laughin Man:

      Ihnen würde ich mal ganz andere Schnupperkurse ans Herz legen - kann man "Chorgeist" trinken? Ist das auch so ein Getränk der Klosterfrauen? Ihr gefährliches Halbwissen gehört hier jedenfalls nicht hin.

       

      Auch Hetze gegen Polizisten ist Hetze.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @R. R.:

        Aber dass im Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Obrigkeit einiges im Argen liegt ist Ihnen schon bewußt?

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Das ist mir bewusst. Aber ich sehe nicht, dass das irgendetwas hier mit zu tun hätte.

           

          Wenn ein sog. Bürger sich offensichtlich in einer Filterblase bewegt und blind sein Unwissen ins Internet schießt (es wurde eigentlich gar nicht auf den kommentierten Artikel eingegangen), dann sollte das mal hinterfragt werden. Bei gleichgelagerten rechten Verschwörungstheorien wären Sie sicher nicht so nachsichtig - ist Ihnen das auch bewusst?

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @R. R.:

            Dass die von Herrn Wendt vorgetragenen Ansichten nichts mit dem Spannungsverhältnis zwischen bürgerlichen Freiheiten und einem Ordnungs- und Polizeistaat zu tun hätten, vermag ich nicht nachzuvollziehen.

             

            Die Möglichkeit zur Kritik bleibt Ihnen natürlich unbenommen. Für mich zählt stets das Argument, nicht der Argumentierende. Deshalb halte ich mich auch selten mit orthographischen Fragen oder anderen Nebensächlichkeiten auf.

             

            Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Ich glaube, Sie haben sich im Artikel geirrt - Herr Wendts armselige Ansichten eines Clowns sind hier höchstens zwischen den Zeilen zu finden. Oder meinen Sie genau das?

               

              Wie dem auch sei, ich gebe nichts auf Ohrtohgrafi, und es tut mir Leid, wenn ich damit von meiner Kritik abgelenkt habe. Aber Sie können mir nicht erzählen, dass in dem Kommentar s.o. auch nur ein einziges Argument zu finden ist. Der Kommunarde hat lediglich das Erregungsangebot im Sinne von Sloterdyk wahrgenommen und hinzugedichtet.

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @R. R.:

                Offenbar habe ich den Artikel anders gelesen als Sie und ziehe a n d e r e Schlüsse daraus. Einen Irrtum kann ich darin nicht erkennen.

                 

                Was Ihre Schlussbemerkung angeht: das sollten Sie besser mit dem Urheber der Auslassungen klären.

                • @76530 (Profil gelöscht):

                  Sehr lustig, Sie haben sich doch dazwischen geschaltet.

  • Hä? "Im Übrigen bezweifelte der Sachverständige grundsätzlich, dass der Strahl eines Disco-Lasers, wie er in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt wurde, über eine Entfernung von 1.500 Metern die Hubschrauberbesatzung blenden und für mehrere Sekunden ihrer Sehkraft berauben konnte." Ein Disco-Laser - kein Super-Pointer mit 20km Reichweite und Waffencharakter .....

    • @Rudi Rastlos:

      Sollte eigentlich unter Herrn Fissners Annahmen stehen

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Rudi Rastlos:

      "Ein Disco-Laser - kein Super-Pointer mit 20km Reichweite und Waffencharakter"

       

      Ja, das haben einige hier wohl überlesen.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Der Artikel ist da auch denkbar schwammig. 3 x Mal ist von Laserpointer 2 x von Disco-Laser die Rede.

  • Bitte den Staat nicht so angreifen, wir brauchen ihn doch zur Grenzschließung, um die Arbeiterklasse vor Geflüchteten schützen zu können ;)

    • @Uranus:

      Der Spruch ist so billig, den können Sie im Ein-Euro-Laden verkaufen...

    • @Uranus:

      Wie gut dass die Linkspartei sich nun auch bald dazugesellt und die teutsche Arbeiterklasse vor dem neoliberalen Ansturm der Globalisierungsmigranten schützt.

      • @Rudolf Fissner:

        Mit dem „neoliberalen Ansturm der Globalisierungsmigranten“ meinen Sie dann wohl die „gelbe Gefahr“.

  • Es ist immer wieder erheiternd zu lesen, welche Komplettideen Linke stricken, um die Polizei als böse hinzustellen. Wer an G20 Demonstrationen mit Kriminellen teilnimmt, macht sich allein schon dadurch schuldig, dass er mitlaeuft. Wer dann noch mit Laserpointern fuchtelt, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

    • @Sven :

      Wer an G20 Demonstrationen mit Kriminellen teilnimmt, macht sich allein schon dadurch schuldig, dass er mitlaeuft."

      In welchem Polizeistaat sind Sie denn aufgewachsen? Oder sind Sie ein den Staatsdiensten angehöriger Troll?

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Sven :

      "Wer an G20 Demonstrationen mit Kriminellen teilnimmt, macht sich allein schon dadurch schuldig, dass er mitlaeuft."

       

      Woher weiß ich, dass mein*e Nachbarin kriminell ist? An der Vermummung? Könnte dann aber genausogut ein*e Beamt*in sein. Schwierig, schwierig und einem Rechtsstaat nicht würdig!

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Sven :

      Genau. Und Polizisten haben sich nicht an Gesetze zu halten. Die gelten nur für Andere.

    • @Sven :

      Er ist aber nicht mitgelaufen.

  • Junge Junge - Wattn Larm inne Boo!

     

    Faß mal zusammen!

     

    (Ja - Genau - Herr F. - Sie dürfen solange Spielen gehen - oder sonst nach Ihrer Wahl - Ja gern!;)

     

    Die Kollegen zum 1. HH-Kessel noch im Ohr (“…die lügen - daß sich - Nee so viele Balken gibts gar nicht im Gericht!;)(( - Sach ich mal drogge ~>

    Die HH-Polizei is as usual! (Sorry Schnarrie!) - Aber Ja! Eine latent kriminelle Vereinigung! Newahr.

    Latent - Will sagen - ”Was stört mich mein Snakken von gestern! Wat nich paßt! Nu - Dat ward noch jümmers - Aber Hallo! Passend gemacht!

    &

    Sicherheit*¿* Klar - Könnemer sicher sein! Wie fein! Der Alte deckt alles! Dafür fährt niemand von uns ein!

    &

    Dess alles ist Z‘sammegeschweißt! Wie Pech&Schwefel via Schill&Dudde-Geist!

     

    kurz - Nichts neues unter der Sonne in

    Hummel Hummel - Mors Mors!

    Na - Si‘cher dat. Da mähtste nix.

    Normal.

     

    unterm—->

    Ja klar - Herr F. Alles Rodger!

    Sie können ganz zwanglos wieder rein! Nix passiert! Allet in Butter aufm Kutter!;)

  • „Inzwischen wissen wir, dass es beim G20 Dutzende Fälle gab, in denen Menschen mit Laserpointern Polizeihubschrauber angestrahlt haben, ohne dass es zu Zwischenfällen kam. Zur Anklage wurde nur dieser eine Fall gebracht.“

     

    Tja, warum wohl?

    Dieser Mensch war eindeutig zu identifizieren, weil zu Hause. Er hat sich (angeblich) um seine Tochter gekümmert. Jeder, der schon einmal versucht hat, die Einschlaf-Schwierigkeiten von Kindern zu überwinden, weiß wie störend sich dieser Riesenlärm eines Hubschraubers auswirken muss. Liegen schon seit einigen Nächten hintereinander diese Probleme vor, kann ich die „Verzweiflung“ dieses Vaters verstehen (ich will das nicht rechtfertigen!). Der wollte nur, dass die da verschwinden. Und so dramatisch war die Wirkung des Lasers in Vaterhand ja wohl auch nicht (handelsüblicher Disco-Laser - ja, ich weiß, trotzdem verboten. Aber auch wirklich gefährlich?).

     

    M. E. soll da ein Exempel statuiert werden, und diesen Vater konnten sie erwischen, die anderen vermeintlichen „Laser-Täter“ gehen in der Menge unter.

     

    Der Angeklagte schweigt, die Polizisten lügen offensichtlich belegbar. Dafür 5 Monate Untersuchungs-Gefängnis. Na dann, so ruinieren Polizistenaussagen Existenzen. Aber, nein, wir haben doch keinen Polizeistaat. Genauso wie wir keine menschengemachten Klimawandel. Nicht doch.

     

    Meine Zweifel, diesen so genannten Rechtsstaat betreffend, wachsen und wachsen. Die Polizisten und (manche Staatsanwälte) schützen sich sehr oft „gerne“ gegenseitig, werden so gut wie nie angezeigt, geschweige denn bestraft.

     

    DAS ist für mich kriminelle Energie.

    S. a. Fall Ouri Jallouh, Fall Gustl Mollath, von den Fällen (ich erinnere mich davon an einen Todesfall, verschiedene, unrechtmäßige Haftzeiten von Verdächtigen), die in der Vergangenheit auf diversen Gipfel-Treffen immer wieder beobachtet werden mussten, ganz zu schweigen.

     

    Armselig und sehr gefährlich - besonders für den Rechtsstaat, wenn das Gewaltmonopol auf den Kopf gestellt/missbraucht wird.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...G20-Gipfel in Hamburg? Herr Scholz, der Mann, der die 'demokratischen' Feste feiert, wie sie fallen, hat sich erstaunlich schnell vom Acker gemacht.

    Zurück blieben prügelnde, lügende Polizisten, die alle "nur ihren Job gemacht" haben wollen.

    Willkommen im Deutschland des 21. Jahrhunderts.

    • @81331 (Profil gelöscht):

      Die „Helden“ sind zu allen Zeiten gleich.

  • „Der Höhenmesser sei immer kaputt, soll Pilot M. sich vor Gericht gerechtfertigt haben.“

     

    Na, dann muss ich dem Innensenator Andy Grote (SPD) ausnahmsweise doch mal recht geben. Das ganze muss „wirklich lebensgefährlich“ gewesen sein, denn ein Polizeihubschrauber ohne funktionierenden Höhenmesser ist mindestens so gefährlich wie ein Auto ohne funktionierende Bremsen. Gewöhnlich erlischt dadurch dann sofort die Betriebserlaubnis und machen sich die Piloten, die trotzdem mit einem nicht betriebssicheren Fluggerät starten unmittelbar strafbar.

    Der Andy Grote hat hierfür natürlich keine Verantwortung zu tragen, denn der ist ja nur Innensenator (näheres siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Innensenator) und als solcher nur für die Sicherheit der Hamburger Bürger zuständig und die wird ja bekanntlich immer nur durch schwarze Schals im Gesicht „linker“ Demonstranten und grundsätzlich niemals durch Polizei- fahr/fluggeräte gefährdet (;-))

    • @Rainer B.:

      Vielleicht war es ja auch wie der erste Pilot ein bayerischer Hubschrauber .... aber ne, das ist unvorstellbar und kann eigentlich nicht sein, da hätte ja der Herr Joachim Herrmann seine Hand drüber ....

    • @Rainer B.:

      Ich darf korrigieren: "und die wird ja bekanntlich immer nur durch schwarze Schals im Gesicht „linker“ „„„Demonstranten“““ und grundsätzlich niemals durch Polizei- fahr/fluggeräte gefährdet (;-))"

      Dreifache Anführungszeichen bewußt so zu setzen. Stichwort vermummte Zivilcops als Agents Provocateurs z.B. bei der WtH

      • @Da Hias:

        Vielen Dank für Ihre Richtigstellung. Zu meiner Entschuldigung:

        Wenn es nicht erst vor kurzem aktenkundig geworden wäre, dass sich eine - nicht abschließend anzugebende - Anzahl von Zivilcops in der Kluft des schwarzen Blocks unter denselben gemischt hatte, hätte ich solches im Traum ja niemals für möglich gehalten. Bislang bin ich nämlich immer davon ausgegangen, dass der schwarze Block keinerlei Anleitung im Flaschenwurf durch engagierte Polizisten nötig gehabt hätte. Entgegen der allgemeinen Anschauung, sind Polizisten offenbar doch äußerst vielseitig verwendbare Multitalente. Die enttarnten Polizistinnen, die sich schon im Vorfeld eifrig durch die Betten von „Autonomen der roten Flora“ gearbeitet hatten, sind nun längst keine „Einzelfälle“ mehr. Vielleicht hatten die sich hier und da ja auch schon zufällig im Kollegenkreis verfickt - wer weiß das schon? Fickfehler happens! (;-))

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Köstlich, köstlich. Ihren (Galgen-)Humor hätte ich auch gerne. Mir geht diese Entwicklung Richtung Ordnungs- und Polizeistaat einfach nur auf den Senkel. Da bleibt mir das Lachen im Halse stecken.

      • @Da Hias:

        Ich denke nicht, dass die gefährliche Verwendung von Laserpointern eine spezielle linke Masche ist. Es gibt daher auch keinen Anlass aus der Geschichte einen Angriff auf Linke zu konstruieren oder den Vorgang irgendwie als „linkes Ding“ zu verteidigen.

        • @Rudolf Fissner:

          Logisch! Genau deshalb ergibt sich hier ja auch das folgende Bild:

          „Die Strafverfolgung konzentriert sich auf die Verdächtigen aus der linken Szene.“

          und:

          „Die polizeilichen Ermittlungen sind in der Hand der „Soko Schwarzer Block“.

          • @Rainer B.:

            Was hat die „linke Szene“ mit dem Einsatz von Laserpointern gegen Hubschraubern zu tun. Ich sehe da keinen Zusammenhang. Könnten Sie das bitte genauer erklären?

            • @Rudolf Fissner:

              Warum fragen Sie denn da jetzt mich?

              Diese Frage müssen Sie schon der Polizeiführung und dem Innensenator Andy Grote (SPD) stellen.

              • @Rainer B.:

                Von der Polizeiführung oder Herr Grote findet sich im Artikel kein Wort. Ich sehe da nur eine Anklage wegen gefährlichem Gebrauch eines Laserpointer, der ja auch beim Angeklagten gefunden wurde.

                Auch die Verteildigung, die scheinbar gute Arbeit macht, stellt dies Zusammenhang auf.

                • @Rudolf Fissner:

                  Sie sehen scheint's schlecht. Mit Brille wär das nicht passiert.

                • @Rudolf Fissner:

                  ... diesen Zusammenhang nicht auf.

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @Rainer B.:

                Herr F. kommt doch aus der Abteilung für Desorientierung ....

                • @76530 (Profil gelöscht):

                  Findet aber immer wieder zurück «(º¿º)»

                  • 7G
                    76530 (Profil gelöscht)
                    @Rainer B.:

                    Ja, das ist auch eine Kunst. :-)

  • „Unser neuer brachial starker Monster Laserpointer Blau 30000mW Ausgangsleistung.

    Mit diesen 30000mW Laserpointer Blau 450NM Wellenlänge werden sie Spass haben und ihren Freundeskreis begeistern.

    Sie können mit diesem blauen Laserpointer Zigaretten anzünden, Holz schmoren,Plastik durchbrennen und noch vieles mehr.

    Streichhölzer entzünden und Plastik verbrennen ist ein Kinderspiel mit diesen mächtigen Monster Laserpointer Blau 3000mW.“ http://www.extrem-starke-laserpointer.de/home/laserpointer-blau-30000mw.html

    • @Rudolf Fissner:

      Pilotenvereinigung ACA: „Bei einer Blendung von Piloten kommt es zu Sehlücken und einer fehlenden Farbenwahrnehmung im Sichtfeld, wodurch das Ablesen der Instrumente schwer bis unmöglich ist. Das ist ganz besonders bei Start und Landung gefährlich, den komplexesten Phasen eines Fluges, die aufgrund der hohen Geschwindigkeiten und kurzen Reaktionszeiten alle Aufmerksamkeit der Piloten erfordert. Darüberhinaus kann eine Blendung zu dauerhaften Schäden am Auge der Piloten/Pilotinnen führen (bis hin zum Sehverlust).„ https://www.austrianwings.info/2016/02/aca-fordert-konsequenzen-nach-laserattacken/

    • @Rudolf Fissner:

      Reichweite des Monster-Lasers: 20 Kilometer

      • @Rudolf Fissner:

        Oh ja, vorsicht. Schmilzt einem glatt den Aluhut von der Murmel.

         

        Aber mal ernsthaft: vollkommener Quatsch, was die da von ihrem Produkt behaupten.

        Bei dem hier besprochenen "Laser", so er tatsächlich um die elf Euro gekostet hat, handelt es sich wohl eher um einen Laserpointer, einer von denen, die bei Präsentationen verwendet werden.

         

        Für die richtigen Veranstaltunglaser benötigt man i.d.R. sog. Laserschutzkurse, zudem gehen die kleinsten Showlaser so in etwa bei 1500 Euro los, das sind dann aber wirklich eher die billigsten Dinger.

         

        Und auch bei den richtig teuren wird keiner aus dem Publikum halbiert noch werden Löcher in die Discowand gelasert. Aber was willste auch mit dieser nervigen Realität...

    • @Rudolf Fissner:

      Jau, - seit dieses Gerät auf dem Markt ist, sind bereits mehrere Sterne am Himmel verschwunden.

  • Die Nutzung des Lasers scheint doch offensichtlich zu sein. Er wurde sogar sichergestellt. Es geht nur noch um die Bewertung des ganzen und da werden die Register gezogen von supergefährlich (kann man sich vorstellen) bis pillepalle.

     

    Grundsätzlich sind solche Aktionen aber nogo & verboten. Die Bewertung sollte man daher den Gerichten überlassen.

     

    Thematisieren sollte man vor allem die Journalisten und die Presse, die „Mordversuch“ böckten.

    • @Rudolf Fissner:

      Da hier zwei Straftaten im Raum stehen, benutze ich mal Ihres als Vorlage:

       

      Die Nutzung von Falschaussagen scheint doch offensichtlich zu sein. Es wurde sogar sichergestellt. Es geht nur noch um die Bewertung des ganzen und da werden die Register gezogen von supergefährlich (kann man sich vorstellen) bis pillepalle.

       

      Grundsätzlich sind solche Aktionen aber nogo & verboten. Die Bewertung sollte man daher den Gerichten überlassen.

       

      Thematisieren sollte man vor allem die Journalisten und die Presse, die solche „Falschaussagen“ thematisieren.

      • @lions:

        Und? Welches der beiden Straftaten wollen Sie nicht verfolgt wissen? Ich wär für beide! Und by the way, wie sehr sind Sie involviert, dass Sie beurteilen können, ob eine Falschaussage vorliegt? Ich vermute mal gar nicht. Warum bringt die Verteidigung ihren Vorwurf nicht zur Anzeige?

        • @Rudolf Fissner:

          "Welches der beiden Straftaten wollen Sie nicht verfolgt wissen?"

           

          Was gab Anlass zu dieser Frage?

          Ich komplettierte.

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @Rudolf Fissner:

          "Warum bringt die Verteidigung ihren Vorwurf nicht zur Anzeige?"

           

          Weil von den angezeigten Beamt*innen bisher sowieso niemensch zur Rechenschaft gezogen wurde? Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt vor während des Gipfels findet nicht statt. Damit haben die Grünen als Bürgerrechtspartei versagt. Kläglich...

          • @74450 (Profil gelöscht):

            Und? Es gibt wohl dann noch mehr Versager. Die Interventionistische Linke, die Linkspartei, die Kommentatoren der taz ... Haben alle nicht den Vorwurf der Falschaussage zur Anzeige gebracht.

            • 7G
              74450 (Profil gelöscht)
              @Rudolf Fissner:

              "Die Interventionistische Linke, die Linkspartei, die Kommentatoren der taz"

               

              Die sitzen auch alle weder in der Regierung noch im Sonderausschuss.

               

              Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Partei, die vorgibt Bürgerrrechtspartei zu sein, dann aber nichts dafür tut den katastrophalen Polizeieinsatz aufzuarbeiten. Der Einsatzleiter wurde sogar befördert! Wie kann das passieren, wenn selbsternannte Bürgerrechtler*innen regieren?

               

              Es geht dabei nicht um die absurde Geschichte oben, sondern um die gesamte Nachbereitung des G20-Gipfels!

            • @Rudolf Fissner:

              „Interventionistische Linke“ - man kann die Liebe, mit der diese Begriffe erdacht werden, förmlich spüren.

              • @xxxLCxxx:

                Was hat Politik mit Liebe oder Hass zu tun haben? Solche adrenalingeladenen Einstellungen taugen nur für den Stammtisch und Kampfspielchen.

                • 7G
                  74450 (Profil gelöscht)
                  @Rudolf Fissner:

                  Das mag auf dem Papier stimmen. In der Realität sind hingegen viele politische Entscheidungen von Emotionen getrieben.

  • 7G
    74450 (Profil gelöscht)

    "Wenn so viele objektive Gegenbeweise auftauchen wie hier und sie sich so in Widersprüche verstricken würde wie die Polizisten, dann gäbe es sofort ein Verfahren wegen Falschbeschuldigung gegen diese Frau. Aber beim G20 scheint vieles anders zu sein.“

     

    Was sagen eigentlich die Hamburger Grünen zu diesem Thema? Sitzen seelenruhig in der Regierung und decken die Vertuschungen und Lügen?

    • @74450 (Profil gelöscht):

      Wir haben Gewaltenteilung in der BRD.

      Überlassen sollte man das „Einmischen“ also weiterhin den Stammtischen.

       

      Ruhig (Vertuschung?) ist im ganzen Verfahren übrigens auch nur eine Person. Und über Lügen wurde bisher nur gemunkelt.

      • @Rudolf Fissner:

        >Wir haben Gewaltenteilung in der BRD.

        Überlassen sollte man das „Einmischen“ also weiterhin den Stammtischen.

         

        Diese scheint allerdings nicht zu funktionieren da hier(wie auch in anderen Fällen sichtbar anhand der Statistik zur Einstellung der Verfahren gegen Polizisten) die Exekutive von der Judikative gedeckt wird.

        • @Klappstuhl:

          Ach ja? Woher haben Sie die Info. Man rühmt sich doch auf Seiten der krasseren G20-Gegner immer damit dass es zu keinen Verurteilungen gekommen sei. Woher also plötzlich disese Antipathie zur Judikative?

          • @Rudolf Fissner:

            https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Bislang-43-Urteile-wegen-G20-Krawallen,gipfeltreffen784.html

             

            Häh? Wie kommen Sie denn darauf? Und dieses "rühmen" möchte ich auch mal sehen... Es finden übrigends jeden Monat Soli-Demos vor dem Knast in Hamburg-Billwerder statt... Auch nur so, just for fun. Und eventuell kommt daher auch die "Antipathie zur Judikative", bzw. ist das nur ein weiterer Tropfen.

            https://unitedwestand.blackblogs.org/

            • @Neinjetztnicht:

              "Bislang 43 Urteile wegen G20-Krawallen" Oha! ich dachte da ist nüscht passiert. Packen Sie die Verurteilten alle wie hier in diesem Fall in die Schublade "links"?

               

              Der letzte Link zeigt ein Bild mit einem Schriftzug "Solidarität mit den Militanten von Hamburg".Welche Art von militärischen Mitteln haben die Militanten denn angewendet für das mit Solidarität geworben wird. Haben Sie da auch weitere Infos?

               

              Und mit "links" hat Militanzanbetung auch nüscht zu tun. Sowas ist pseudolinkes Getue vom Feinsten

              • @Rudolf Fissner:

                "Haben Sie da auch weitere Infos?"

                 

                Wollen Sie vielleicht noch meine Sozialversicherungs- und Kontonummern nebst Geheimzahlen haben?

                 

                Ein Teil der Verurteilten war wahrscheinlich eher "Beifang" aber die Proteste zu entpolitisieren indem das Gerücht verbreitet wird, die Randalettis waren ehh alle keine Linken, da mach ich nicht mit und das stimmt auch schlicht einfach nicht.

                • @Neinjetztnicht:

                  Und ich mache nicht mit, Militante („Solidarität mit den Militanten von Hamburg") als Linke zu bezeichnen und mich mit solchem Schrott auch noch zu solidarisieren. Das ist auch nicht das Ding des übergroßen Teils der politischen Linken. Ich empfinde es als Unverschämtheit wenn militante Hansel auch noch eine Nibelungentreue heraufbeschwören und sich hinter einen scheinbar solidarischen Linke verstecken.

  • Laser-Einsatz gegen Flugverkehr (und Piloten) ist moralisch ein No-Go, ist absolut unfair, ist zudem gefährlich und zu recht verboten. Insbesondere wer mutwillig/intendiert dagegen verstößt gehört bestraft - ob nun was passiert ist oder nicht.

     

    UND, Leute, UND

     

    Falschaussagen vor Gericht (und ‚Amtsmacht-Missbrauch’) ist moralisch ein No-Go, ist absolut unfair, schadet (also quasi auch gefährlich) und zu recht verboten. Insbesondere wer mutwillig/intendiert dagegen verstößt gehört bestraft - ob nun was passiert ist oder nicht.

     

    —-

     

    Mit einer ‚Ihr seid alle unfair & sch...‘-Haltung, treibst man Polizisten (die Polizei als soziale Gruppe) bloß dazu, dass sie noch enger zusammenrücken und noch mehr Loyalität untereinander zeigen wollen.

     

    Lasst mal lieber überlegen, was man ganz konkret tun kann, um diesen Missstand aufzudecken und zu erwirken, dass den Polizisten der Prozess gemacht wird - TROTZ der Umstände, trotz vermeintlicher Aussichtslosigkeit.

     

    Es braucht einen sachlichen Diskurs, der nicht diffamiert und dennoch hartnäckig bleibt.

    Rumwettern allein hat noch nie etwas gebracht, außer Fronten zu verhärten!

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Tanja Loïc:

      Den Appell an die Sachlichkeit teile ich. Als probates Mittel empfehle ich, einem kampferprobten Advokaten zu mandatieren, der eine Strafanzeige auf den Weg bringt.

       

      In einem Rechtsstaat haben Gesetze für alle zu gelten.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Ich habe kein tiefes juristisches Wissen. Was ich aber weiß ist, dass es zunächst einer Anzeige bedarf; und sofern sich aus dem Delikt eine Gefahr für die Allgemeinheit ableiten lässt, auch die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt.

         

        Falsch-Aussagen seitens Polizisten/ 'Amtsmacht-Missbrauch' gehören eindeutig in diese Kategorie. - Doch 'Wo kein Kläger, da kein Beklagter'.

         

        LESEN HIER JURISTEB MIT?

        Dies bitte nicht als 'Schreien' verstehen, nur als Aufmerksamkeit-Catcher. ;-)

         

        KANN MAN GEMEINSCHAFTLICH ANZEIGE ERSTATTEN, OBWOHL MAN NUR INDIREKT BETROFFEN IST?

         

        Jeder von uns könnte eines Tages mit einem jener Polizisten konfrontiert werden.

         

        Polizisten,

        die das Recht zu Ihrem Vorteil beugen, die ihre Macht missbrauchen, um eigene (politische) Meinungen durchzusetzen, die sich durch Falsch-Aussagen strafbar gemacht haben,

        erfüllen ja nicht bloß Ihre Dienstpflicht nicht, wenn sie Gesetze nicht vertreten.

         

        Ich fühle ich mich von solchen Polizisten nicht nur nicht geschützt, sondern ich empfinde solche Polizisten sogar als echte Gefahr - für alle!

         

        Ich wünsche mir eine Polizeigewalt, die konsequent & fair durchgreift, wenn Deeskalation nicht ausreicht oder wenn akutes Vorgehen erforderlich ist.

        Respekt & Vertrauen bildet meines Erachtens die wichtigste Grundlage, um 'Recht & Ordnung' nachhaltig zu erhalten.

         

        Statt sich Respekt & Vertrauen zu erarbeiten, reagiert die Polizei und sogar die Gesetzgebung (z.B. der jüngsten Tage) immer mehr wie ein Hund, der sich in die Ecke gedrängt fühlt. Sehr kontra-produktiv!

         

        LESEN HIER POLIZISTEN MIT?

        Dies bitte nicht als 'Schreien' verstehen, nur als Aufmerksamkeit-Catcher. ;-)

         

        Ich bin davon überzeugt, dass die Allermeisten von Euch sich mehr Respekt & Vertrauen seitens der Bürger wünschen - allein schon, weil das den Arbeitsalltag einfacher & angenehmer gestalten würde.

         

        SORGT FÜR EIN NEUES, WAHRHAFTIG (!) RESPEKTABLES IMAGE DER POLIZEI! Werdet ein Teil der Veränderung, die Ihr Euch wünscht.

  • Auch ich habe lernen müssen, Polizisten, Staatsanwälte und Richter als potentiell kriminell anzusehen. Handelt es sich um einen politischen Rahmen, liege ich leider oftmals richtig.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Deutschland 2018 - auf dem Weg zum Polizeistaat???

     

    Hamburger Staatsanwaltschaft? Menschen mit funktionierendem Langzeitgedächtnis dämmert es: Da war doch schön öfter was.

     

    Dass dem Schweigen des Angeklagten (auch in manchen Kommentaren) eine größere Bedeutung beigemessen wird als den Aussagen des vom Gericht hinzugezogenen Sachverständigen, sagt vieles. Faktenignoranz als System. Von den Geschmacklosigkeiten der Kampfpresse ganz zu schweigen, die aus Polizistenaussagen Tatsachen macht. Wahrheitsfindung geht anders.

     

    Der Eifer der Staatsanwaltschaft und des Innensenators stehen offenbar im krassen Gegensatz zu den Auswertungsergebnissen, etwa des Höhenmessers des Hubschraubers.

     

    Wenn es Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit sein soll, Exempel zu statuieren ohne Würdigung der Fakten, dann möchte ich nicht mehr erleben, wie ein Unrechtsstaat aussieht.

  • Gespenstisch...

  • Wenn ich mit kaputtem Tacho Auto fahre, ist das nicht gegen die StVO? Gibt es nicht Vorschriften, dass man nicht mit kaputtem Höhenmesser fliegt, schon gar nicht "dauernd"? Hat da einer nachgehakt?

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Sophie Kowalski:

      Guter Hinweis an den Verteidiger des Angeklagten für eine kreative Verfahrensstrategie.

    • @Sophie Kowalski:

      Das war der höhenmesser in der bordkamera, nicht der des Hubschraubers selbst. Aber auch da ließe sich feststellen, ob die Aussage 'is kapott' der Wahrheit entspricht...

      • @Sebas.tian:

        Verstehe! Allerdings ist dann die Verwendbarkeit des Videos als Beweismittel anzuzweifeln, immerhin ist Teil des Gerätes schon dauernd kaputt... Das spricht nicht grade für regelmäßige Wartung und Eichung usw. Bei Radargeräten ist das meines Wissens so, wenn man nachweisen kann, dass nicht eingemessen, geeicht und geprüft wurde, wird die Messung nicht anerkannt. (Oder wenn der "Zeuge" im geparkten Auto mit Radargerät ein Nickerchen macht)

  • Sicherlich hat das beharliche Schweigen des Angeklagten zum Tatvorwurf nichts mit seiner Schuld sondern eher etwas mit seinem Interesse an der Theorie "Im Zweifel für den Angeklagten" zu tun.

    • @Berliner Berlin:

      Ich glaube es gibt hier 2 Aspekte:

      Die Aussageverweigerung bei der Polizei ist für einen Verdächtigen elementarer Selbstschutz

      Die Aussageverweigerung vor Gericht ist etwas anderes und sollte mit dem Anwalt gründlich überlegt werden.

    • @Berliner Berlin:

      Man muss ja auch nicht jede Absurdität eines Kommentars würdigen. Die Lügen der Polizei waren so sackdoof, dass sich die Lügenfressen von ganz alleine diskreditiert haben.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Eddie Poole:

        Mal ganz ab von Ihrer Terminologie: Wie bislang folgenlos die Aussagen der Polizisten geblieben sind, zeigt der bisherige Verlauf.

         

        In einem funktionierenden Rechtsstaat müsste der Angeklagte angesichts der kolportierten Beweislage freigesprochen werden und die Polizisten auf die Anklagebank.

         

        Doch: wo ist dieser Rechtsstaat geblieben?

        • 9G
          970 (Profil gelöscht)
          @76530 (Profil gelöscht):

          War der jemals da?

    • @Berliner Berlin:

      Wenn Sie mal festgenommen werden und nur einen Hauch von Vernunft aufweisen, werden Sie das auch so tun. Empfiehlt nämlich jeder, der damit Erfahrungen hat.

       

      Und "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine "Theorie", sondern ein zentraler Bestandteil schon des römischen Rechts, also quasi mehrtausendjährige (mit einer kurzen Vogelschissunterbrechung) europäische Leitkultur.

      • @Mustardman:

        Ich wurde schon mehrmals verhaftet/zugeführt/festgenommen, mal berechtigt, mal nicht. Und ich weiß nicht, was Sie für Ratgeber haben, welche Krimiserien Sie schauen oder was für Sie ein Hauch von Vernunft ist, aber glauben Sie mir, im unberechtigten Fall ergibt Aussageverweigerung keinen Sinn.

        • @Berliner Berlin:

          Na, das ist aber der beschissenste Rat den Sie verteilen können. Bei jeder Ingewahrsamnahme oder Verhaftung sollte mensch seine Fresse halten. Die Bullen neigen dazu alles zu verdrehen. Nur die nötigsten Personaldaten, alles andere klären Anwälte. Sie können sich ja mal bei der Roten Hilfe oder dem ABC schlau machen... Die werden Ihnen schon verraten was in politischen Fällen der erfolgreichste Weg ist. ;)

        • @Berliner Berlin:

          Was sind Sie denn für ein Zeitgenosse? Ich werde demnächst 70 und wurde noch nie trotz mehrerer Demonstrationsteilnahmen verhaftet/zugeführt/festgenommen - lediglich 2x zu Zeugenaussagen eingeladen ....

          liegt vielleicht daran, dass ich nicht in Berlin bin ....

        • @Berliner Berlin:

          Ich kann ihnen und jedem nur empfehlen nicht ohne Anwalt mit der Polizei zu reden wenn man unter Verdacht steht. Man kann sich selbst nur schaden, auch wenn man unschuldig ist.

           

          "..im unberechtigten Fall ergibt Aussageverweigerung keinen Sinn." Fragen sie jeden Anwalt den sie wollen ob es wirklich keinen Sinn macht. Ich glaube sie werden eindeutig das Gegenteil zu hören bekommen.

          • @Franco:

            So und nicht anders!

  • 9G
    95823 (Profil gelöscht)

    Ich sehe nicht ganz welche Relevanz es hat ob der Familienvater sich an den Krawallen beteiligt hat oder nicht, denn das ist garnicht Teil der Anklage.

    Angeklagt ist er wegen Gefährdung des Luftverkehrs, und diese Gefährdung hat tatsächlich stattgefunden, das wurde ja nachgewiesen.

    Die Plizisten im Hubschrauber mögen bei ihrer Aussage übertrieben haben, aber das ändert nichts an der Gefährdung an sich.

    • @95823 (Profil gelöscht):

      Es ist in sofern relevant, als das die politisch abhängige Soko Schwarzer Block alle Straftaten im Zusammenhang mit den G20-Protesten ermittelt und politisches Interesse gegen die Rechte des Eizelnen durchsetzt bzw die Deutungshoheit des Senats. Wenn jetzt aber dieses arme Individuum sich seines politischen Interesses nicht bewusst ist oder er nicht in diesem Sinne handelte, wäre die politische Einflussnahme auf seinen Prozess ungerechtfertigt, die Deutungshoheit des Senats nicht gefährdet. Die Koordination polizeilicher Falschaussagen findet in kleineren Verfahren ohne politischen Kontext selten statt.

  • Relevant dürfte sein, daß die Rechtsverschiebung bereits im Kopf stattfindet, noch bevor es zu einer nachweisbaren Tat kommen kann. Es muß danach lediglich eine zur Wirklichkeit verähnlichte Situation eintreten, schon haben wir den realen Beweis für unsere Rechtsverschiebung. Diese Variante im Rechtsystem ist ähnlich wie im Kirchenrecht gläubige Sache. Ich bin der Auffassung, solange es nicht zur ultimativen Aufrüstung der Polizei zu einer Ordnungsarmee kommt, werden wir uns vor tödlichen Angriffen mit linken Laserpointern gegen prügelnde Polizeischaren nicht retten können. Der einfache Weg wäre die Psychologie zu bemühen, und anhand von 1 oder 2 Fragen die gesamte Öffentlichkeit auf Hysterie überprüfen zu lassen. Ich gehe von bis zu 100% Trefferquote aus.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Picard:

      Hä??? "Tödliche Angriffe mit linken Laserpointern"? Wo gab es einen solchen?

       

      Aus welcher Zeitschleife kommen Sie denn? Willkommen: Deutschland, 13. Juno 2018.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Wohl nur satirisches Stilmittel.

  • Wieso darf man einen Familienvater bei sowas fünf Monate lang in Untersuchungshaft nehmen? Bestand etwa Fluchtgefahr?

     

    Dass sowas bestraft gehört, wenn man es nachweisen kann, ist offensichtlich. Aber fünf Monate Untersuchungshaft ist schon eine massive Strafe ohne Verurteilung. Die meisten Leute sind dann mindestens ihren Job los.

    • @Mustardman:

      Ihm wurde versuchter Mord vorgeworfen. Das gilt als Schwerverbrechen. Der Begründete Verdacht reicht aus, um mögliche Täter in U-Haft zu nehmen. Auch wenn keine Fluchtgefahr besteht.

      §112 StPO Abs. 3

      • @Ted:

        Dazu sollte der Verdacht allerdings begründet sein.

        • @peterdermueller:

          Wenn es beim Erlass des Haftbefehls nur die falschen Aussagen der Bullen gab, kann ich mir gut vorstellen, dass des Haftrichter den Verdacht als begründet angesehen hat.

      • @Ted:

        Aber nach fünf Monaten hat sich das dann geändert?

        • @Mustardman:

          Nach 5 Monaten und Ermittlungen wurde dann festgestellt, dass man sich "geirrt" hatte...

  • die könnten vor laufenden Kameras einen zu Tode foltern und denen würde nichts geschehen.

     

    Exekutive, Judikative, Legislative - eine einzige korrupte, verlogene, gewaltbereite braune Sauce

     

    einfach erbärmlich!

  • "Keine Relevanz"? Dann dürfte er also auch auf den Hubschrauber schießen, solange er keine wichtigen Teile oder die Besatzung trifft? Unabhängig davon ob und wie stark die Piloten geblendet worden sind, ist allein der Versuch gemeingefährlicher Irrsinn, der geahndet gehört.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @TheBox:

      Ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver! Das Gericht wird zu klären haben, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Und es wird zu überlegen sein, gegen die Polizisten wegen des Verdachts von Absprachen und Falschaussagen vorzugehen.

    • @TheBox:

      Sicher. Genau so, wie Falschaussagen.

      • @Gionny:

        Sie haben sicherlich schon einmal von subjektiver und objektiver Wahrnehmung gehört. Genau so verstehe ich diese Angelegenheit. Der Angeklgte könnte ja mal einen Beitrag zur Aufklärung leisten, macht er aber nicht, wieso eigentlich?

        • @Berliner Berlin:

          Der Angeklagte sass aufgrund von falschen Aussagen in Haft. Meinen Sie nicht, dass insbesondere die Zeugen Mal Ihren Teil beitragen könnten und Mal die Wahrheit sagen könnten?

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @peterdermueller:

            Belege für Behauptungen kommen immer gut. Alles andere ist plumpe Stimmungsmache gegen den Angeklagten und Ablenkung von möglichen Vergehen der Bullerei.

          • @peterdermueller:

            Erstens, ja.

            Zweitens, wieso beantworten Sie nient meine nachvollziehbare (?) Frage anstatt, unhöflicherweise, eine Gegenfrage zu stellen?

            Außerdem glaube ich nicht, dass er nur auf Grund von Falschaussagen in UHaft musste.

      • @Gionny:

        Die Falschaussagen sieht nur die TAZ. Generell gilt bei den Hamburger Krawallen: mitgegangen, mitgegangen. Jeder Angeklagte hat genügend Dreck am Stecken.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Sven :

          Wer was sieht, ist nicht entscheidend. Die einzig zu prüfende Frage ist, ob die Vorwürfe der Polizisten aus dem Bereich der Fakten oder der Mythen und Legenden kommen.

           

          Nach den Aussagen des Sachverständigen sehe ich keinen Anhaltspunkt zur Verurteilung des Angeklagten. Ich hoffe sehr, dass das Gericht die Sache genauso sieht.

           

          Übrigens: richtige Zitate kommen immer gut. In diesem Fall heißt es: mitgegangen, mitgefangen.

           

          Nichts für ungut!

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @Sven :

          Die mit dem meisten Dreck am Stecken werden doch überhaupt nicht behelligt: Prügelnde und freiheitsberaubende Polizeibeamte zB., wie jene Hubschrauberpiloten, die mit Falschaussagen Unschuldige hinter Gitter bringen ...

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @Sven :

          "Generell gilt bei den Hamburger Krawallen: mitgegangen, mitgegangen. Jeder Angeklagte hat genügend Dreck am Stecken."

           

          Jawoll, Kammerad! Und dann bitte auch wieder standrechtliche Erschießungen. Muss Mann doch noch sagen dürfen!

        • @Sven :

          Das behaupten Sie, vielleicht weniger Blöd-Zeitung lesen? Viel zu oft wurden Beschuldigte durch falsche Aussagen zu unrecht belastet... aber Ihr Beitrag zeigt ja schon wessen Geistes Kind Sie sind.

    • @TheBox:

      und selbst wenn, das rechtfertigt Falschaussagen von Beamten, das nicht anklagen und verfolgen der Verbrechen der Polizei? das Decken derer durch die Justiz und die Belobigung der Politiker?

       

      Was muss bei Menschen wie Ihnen schief laufen das man sich einen Polizeistaat wünscht? Krank!

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Neues aus dem Unrechts(stadt)staat Hamburg.