Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 27.9.2013

was fehlt ...

... Namensgedächtnis

Kompetenzüberschreitung, Rechtsbruch und Ahnungslosigkeit: Richtig, es geht um den Verfassungsschutz. Der – insbesondere der niedersächsische – gilt ja nicht gerade als Hort der Transparenz. Nun sollte dem im Zuge der andauernden Affäre um die widerrechtliche Überwachung von Journalisten zur Zeit der schwarz-gelben Landesregierung ein wenig entgegengetreten werden. Man informierte die Betroffenen. Doch schon wieder produzierten die Schnüffler eine peinliche Panne: Bei der Aufdeckung der illegalen Beobachtung von Journalisten durch den Verfassungsschutz in Niedersachsen ist es bei der Behörde zu einer Namensverwechselung gekommen. Dem mehrfach preisgekrönten Sportjournalisten Ronny Blaschke habe sie mitgeteilt, dass er verbotenerweise beobachtet worden sei, obwohl dies gar nicht der Fall war, erklärte Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger am Freitag. Nach jetzigen Erkenntnissen sei der freie Berliner Journalist Blaschke, der auch im Bereich Rechtsextremismus und Fußball recherchiert, nicht gespeichert gewesen. Die Panne soll intern aufgearbeitet werden. Mit wem der nicht überwachte Blaschke verwechselt worden ist, ist noch unklar. Bei der Aufarbeitung dürfte es auch etwas hinderlich sein, dass der Verfassungschutz die Akten über die Überwachung bereits vernichtet hat. (mar/taz)