: waffengesetz
Streit um Altersgrenzen
Auch nach dem neuen, verschärften Waffengesetz dürfen Sportschützen ihre Waffen mit nach Hause nehmen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Kritiker fordern, diese Altersgrenze auf 21 Jahre hochzusetzen. Einem Sportschützen gesteht das Gesetz ein Kontingent von insgesamt drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurzwaffen zu („gelbe Waffenbesitzkarte“). Für eine Pumpgun, wie sie der Amokläufer in Erfurt benutzte, ist allerdings eine Einzelerwerbserlaubnis erforderlich („grüne Waffenbesitzkarte“). Eine völlig andere Qualität hat der Waffenschein, der zum ständigen Tragen einer Waffe berechtigt.
In einem Punkt wurde das Gesetz allerdings aufgeweicht: Künftig dürfen in Vereinen bereits 10-Jährige mit Kleinkaliberwaffen schießen. Bisher lag die Altersgrenze für das sportliche Schießen bei 14 Jahren. Zur Förderung des Leistungssports erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, diese Altersgrenze noch zu unterschreiten. DPA
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen