taz sachen: Werturteil oder Tatsache?
Eine Klage des ehemaligen FAZ-Herausgebers und Bild-Autors Hugo-Müller Vogg gegen die taz ist am Dienstag vor dem OLG Hamburg nach sechs Jahren in die letzte Runde gegangen.
Im Jahr 2011 berichtete die taz über Skandale um den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff – unter anderem auch über das von Müller-Vogg verfasste Wulff-Buch, „Besser als die Wahrheit“. Dass der Versicherungsmillionär Carsten Marschmeyer Werbeanzeigen für das Buch im Wert von rund 50.000 Euro bezahlt hatte, habe er nicht gewusst, erklärte Müller-Vogg in der Bild. Woraufhin die taz schrieb: „Ob Müller-Vogg die Wahrheit sagt oder lügt, ob er vom Wulff-Maschmeyer-Sumpf wusste (oder womöglich selbst darin schwamm), ist kaum herauszufinden[…]. Hugo Müller-Vogg muss, anders als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine Verstrickungen enthüllt und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist Journalist, nicht Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück.“
Müller-Voggs Unterlassungsklage wies das Landgericht Hamburg 2012 zurück, das Oberlandesgericht gab ihr 2014 statt. Die taz rief das Bundesverfassungsgericht an, das im Frühjahr 2017 das Urteil aufhob und das Verfahren an das OLG Hamburg zurückverwies.
Dort ließ nun der Vorsitzende des 7. Zivilsenats, der seinerzeit Müller-Vogg recht gegeben hatte, „keinen Zweifel daran“ – so taz-Anwalt Jony Eisenberg –, „dass er der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht folgen wird. Eine Entscheidung wird Anfang Dezember verkündet. Die taz wird den Prozess gewinnen.“ mbr
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