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taz-Recherche zu BurschenschaftGermania Leipzig ist Verdachtsfall

Burschenschaftsmitglieder bereiteten sich auf einen „Rassenkrieg“ vor. Der Verfassungsschutz beobachtet die Burschenschaft nun.

Beim Verfassungsschutz in Sachsen leuchten die Warnlampen: Chef der Behörde Dirk-Martin Christian Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture alliance

Berlin taz | Die Leipziger Burschenschaft Germania, deren Mitglieder teils mit rassistischen Prepper-Aktivitäten aufgefallen sind, wird nach taz-Recherchen nun vom Verfassungsschutz beobachtet. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat die schlagende Verbindung demnach als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Die Behörde sieht also genügend „tatsächliche Anhaltspunkte“, dass die Organisation, die dem völkisch-nationalistischen Dachverband Deutsche Burschenschaft angehört, die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will.

Der Verfassungsschutz darf nun nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, etwa Kommunikation überwachen und V-Leute anwerben. Eine offizielle Bestätigung für die Einstufung gibt es nicht, weil Verfassungsschutz-Verdachtsfälle in Sachsen grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden.

Die Einstufung hat auch Auswirkungen auf Germania-Mitglieder, die bislang als Reservisten für die Bundeswehr tätig waren. Die Bundeswehr will sie nun nicht mehr zum Reservistendienst zulassen, wie aus einem Schreiben der Armee hervorgeht, das die taz einsehen konnte. Die Begründung: Eine weitere Heranziehung dieser Reservisten würde das „Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden“.

Wie die taz vor zwei Jahren aufdeckte, haben sich ab September 2015 unter anderem „Alte Herren“ der Germania Leipzig zusammengetan, um sich auf einen „Rassenkrieg“ vorzubereiten und am Tag X ein Dorf zu unterwerfen. Sie übten auch Schießen, teilweise mutmaßlich illegal. Unter den Männern und Frauen dieser „Zuflucht“-Preppergruppe waren mehrere Bundeswehr-Reservisten, darunter ein Zahnarzt, der im Frühjahr 2020 im Coronastab eines Landkreises eingesetzt war.

Facebook-Chatgruppe „Endkampf“

Diese und weitere Mitglieder der Burschenschaft tauschten in verschiedenen internen Facebook-Chats rassistische, antisemitische und NS-relativierende Inhalte aus. Eine der Gruppenunterhaltungen trug den Namen „Endkampf“. Einige der Männer waren oder sind in der AfD aktiv oder bei Fraktionen der Partei beschäftigt.

In internen Dokumenten macht die Germania Leipzig, die älteste Burschenschaft Sachsens, aus ihrer politischen Ausrichtung keinen Hehl. Die rassistische Weltanschauung wird im internen „Germanienbrevier“ als Ethnopluralismus verschleiert, es ist die Rede von der Ablehnung einer „multikulturellen Gesellschaft“. In den privaten Chats hielten sich die Burschenschaftler nicht an diese neurechten Sprachcodes. Der Dachverband hat nach der Veröffentlichung des Leaks ein „Untersuchungsverfahren zur Prüfung auf strafbares Verhalten gegen die satzungsrechtlichen Grundsätze der Deutschen Burschenschaft“ eingeleitet.

Dieses kam zum Schluss, dass drei Männer sich „strafwürdig im Sinne der Verfassung der Deutschen Burschenschaft“ verhalten haben, weil ihre Aussagen „klar im Widerspruch“ stünden zur „Pflicht des Burschenschafters, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen“. Wirkliche Konsequenzen hatte das aber nicht. Der Hauptakteur der „Zuflucht“-Gruppe, der langjährige AfD-Funktionär Michael S., ist nach taz-Informationen nach einem zwischenzeitlichen Austritt wieder Mitglied des Altherrenverbandes der Burschenschaft.

Wie viele Germania-Leute nun nicht mehr als Reservisten tätig sein dürfen, will die Bundeswehr auf taz-Anfrage nicht beantworten. Der für extremistische Umtriebe in der Truppe zuständige Militärische Abschirmdienst (MAD) verweist auf das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz. Das allerdings äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu Verdachtsfällen und darf ausschließlich zu erwiesenen extremistischen Bestrebungen Auskunft geben.

Unklar ist ebenso, ob es nun auch Konsequenzen für aktive Soldaten wegen ihrer Mitgliedschaft in der Germania Leipzig gibt. Hierbei wären die Verfahren komplizierter. Im Falle von Reservisten kann die Bundeswehr einfach entscheiden, dass bestimmte Personen nicht mehr zu sogenannten Reserve-Dienstleistungen herangezogen werden.

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