sonderermittler: Kontrolle ist besser
Noch gut einen Monat Zeit ist es, bis der Vorstand der Bankgesellschaft auf der Hauptversammlung des Konzerns den Aktionären erklären muss, wie er gegen die Schuldigen für den Fastbankrott des Unternehmens vorgehen will: Reicht es, dass verantwortliche Manager zurückgetreten sind, oder müssen sie auch mit ihrem persönlichen Eigentum für einen Schaden haften, der den Mehrheitsaktionär, das Land Berlin, Milliarden kosten wird?
Kommentar von RICHARD ROTHER
Rechtlich sind solche Schadenersatzforderungen ein äußerst schwieriges Unterfangen – berührt es doch die Grundfeste des Wirtschaftssystems dieses Landes. Ein Unternehmen in die Verlustzone oder Pleite zu führen, ist kein Verbrechen. Man müsste den verantwortlichen Managern schon Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit nachweisen. Das aber dürfte schwierig werden.
Zudem machte es bei dem Ausmaß des Desasters – um es salopp zu sagen – auch den Kohl nicht fett, müssten Landowsky und Co. ihren Zweitwagen oder ein Ferienhäuschen zu Gunsten der Justizkasse verkaufen. Im besten Fall würde das wohl einige zehn- oder hunderttausend Euro bringen – der Schaden für die Stadt aber geht in die Milliarden.
Dennoch sehnen sich viele Berliner, die unter dem Sparkurs des Senats leiden, verständlicherweise danach, dass es auch den Mitverantwortlichen bei der Bankgesellschaft an den Kragen geht. Zumindest symbolisch.
Um Schadenersatzansprüche kümmern sich bisher nur hausinterne Juristen. Ein bankenfremder zusätzlicher Sonderermittler des Landes Berlin könnte deshalb, ohne Rücksicht auf Personen und interne Strukturen bei der Bank nehmen zu müssen, mehr Licht ins Dunkel bringen. Auch nach dem Neuanfang bei der Bank gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diese banale Erkenntnis wurde schließlich teuer genug bezahlt.
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