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Aktenöffnung in Rumänien
Am 6. Dezember 1999 trat in Rumänien das Aktenöffnungsgesetz in Kraft. Das Gesetz gewährt jedem – auch ehemaligen – rumänischen Staatsbürger Einsicht in seine Securitate-Personalakte. Außerdem sieht es vor, die Namen ehemaliger Securitate-Angestellter oder -Spitzel publik zu machen, wenn diese bestimmte öffentliche Funktionen ausüben (Staatspräsident, Minister, Parlamentsabgeordnete etc.).
Akten, die die „nationale Sicherheit berühren“, dürfen nicht öffentlich gemacht oder von Antragstellern eingesehen werden. Als Verwalter der Archive treten die Securitate-Nachfolgedienste auf, unter anderem der rumänische Inlandsgeheimdienst SRI. Sie bestimmen, was die nationale Sicherheit berührt, ohne Begründungen dafür anzuführen.
Der „Nationale Rat zum Studium der Securitate-Akten“ (CNSAS) – so die Bezeichnung des rumänischen Pendants zur Gauck-Behörde – bearbeitet Akteneinsichtsanträge von Betroffenen oder Forschern und überprüft öffentliche Personen. Die zwölf leitenden Ratsmitglieder werden vom Parlament für jeweils sechs Jahre ernannt. Die Durchleuchtung von Amtsinhabern durch den CNSAS hat im Herbst 2000 begonnen, Akteneinsicht ist seit Ende März 2001 möglich.
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