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die gute nachrichtDie Justiz holt mehr Geld aus Straftaten zurück

Grafik: Anna Eschenbacher, Johanna Hartmann, Francesca Morini Quelle: Deutsche Richterzeitung Fotos: stock.adobe.com

Die Rechtsbehörden schaffen es immer besser, kriminell erlangtes Vermögen für die Staatskasse oder die Opfer von Straftaten einzuziehen. Das hat der Deutsche Richterbund durch eine Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen herausgefunden. Im Jahr 2023 wurden bundesweit über 500 Millionen Euro Einnahmen aus Straftaten zurück­gewonnen und damit rund 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 2024 wurde die Summe von 500 Millionen Euro sogar schon in den ersten drei Quartalen erreicht. Dabei geht es zum Beispiel um Einnahmen aus Geldwäsche, Wirtschafts­kriminalität, Betrug oder Drogenhandel. Mit dem zurück­geholten Vermögen sollen einerseits Opfer finanziell entschädigt werden. Außerdem ist das Ziel, dass verurteilte Kriminelle auch nach Ver­büßung der Strafe nicht die Erträge ihrer Taten genießen können. Die größere Summe, die nun zurückgeholt werden konnte, dürfte wohl keine bloße Folge zunehmender Kriminalität sein (dann wäre sie ja auch keine gute Nachricht, sondern Symptom einer unerfreulichen Entwicklung). Vermutlich ist der Anstieg eher die Folge gesetzlicher Ver­einfachungen der Vermögens­einziehung in den Jahren 2017 und 2019. Staatsanwaltschaften wurden ver­pflichtet, kriminelle Vermögenswerte im Interesse der Opfer einzu­ziehen. Früher mussten sich die Opfer vor Gericht selbst darum kümmern. In den vergangenen Jahren wurden die Staatsanwaltschaften hierbei immer effizienter. Es gilt also mehr denn je: Verbrechen soll sich nicht lohnen. Christian Rath

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