das wird: „Manchmal kippt es in ein Rachebedürfnis“
Die Grundprinzipien des Strafrechts werden heute in der gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen, sagt Strafrechtlerin Susanne Beck
Interview Wilfried Hippen
t az: Susanne Beck, Sie stellen die Frage, ob es einen Gegensatz zwischen Gerechtigkeit und Empathie gibt. Sollte sich das nicht eher ergänzen?
Susanne Beck: Genau das ist die Idee meines Vortrags. Die Perspektive liegt auf dem Strafrecht und da sind Strafverfahren in der Tendenz auf eine rationale Gerechtigkeit ausgerichtet. Das ist auch gut so, doch in der aktuellen Debatte wird zum Teil eine andere Art von Gerechtigkeit gefordert, die manchmal in ein Rachebedürfnis kippt. Und dem möchte ich Modelle entgegensetzen, die stärker auf das Opfer schauen.
taz: Hat sich die Atmosphäre bei Diskussionen über dieses Thema verschärft?
Beck: Ich habe vor kurzem in einem Interview gesagt, der Täter dürfe nicht entmenschlicht werden. Mit diesem Satz habe ich einen Shitstorm geerntet. Daran merkt man, dass es die Forderung gibt, der Täter soll für das, was er getan hat, „bezahlen“. Ich habe das Gefühl, dass Grundprinzipien des Strafrechts in der gesellschaftlichen Debatte immer mehr vergessen werden.
taz: Welche Gegenmodelle gibt es denn?
Vortrag „Gerechtigkeit vs. Empathie“ mit Strafrechtlerin Susanne Beck: 14. 10., 20.30 Uhr, Xplanatorium Herrenhäuser Straße 5, Hannover. Und im Livestream: youtube.com/watch?v=Tp0EG7lO_4o
Beck:Zum Beispiel das Konzept der wiederherstellenden Gerechtigkeit. In Ansätzen haben wir das ja schon in der Form des Täter-Opfer Ausgleichs. Da darf das Opfer mitbestimmen, was es braucht, um die Tat zu verarbeiten. Darüber hinaus gibt es das Konzept der transformativen Gerechtigkeit, bei dem die Gemeinschaft miteinbezogen wird.
taz: Klappt das schon irgendwo in der Realität?
Beck: Es gibt etwa das historische Beispiel der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika nach der Apartheid, wo es mehr um die Wahrheitsfindung als um klassische „Schuld“ ging. Bei einem traditionellen Strafverfahren wird den Tätern typischerweise geraten, nichts zu sagen. Das ist auch ganz richtig so, aber Opfer oder deren Angehörige bekommen so keine Antworten auf ihre Fragen und das ist für sie oft schwer zu ertragen.
taz: Wie sehen Sie die Chancen für solch eine Reform des Strafrechts?
Susanne Beck
geboren 1977, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Uni Hannover.
Beck: Das Strafrecht abzumildern oder andere Systeme einzuführen, ist sehr schwer, weil es großen Widerstand gibt und man sich damit in der Politik eher unbeliebt macht. Ein härteres Strafrecht ist willkommener und leichter durchzusetzen. Dabei ist nachgewiesen, dass etwa die Erhöhung von Strafrahmen im Sinne einer Abschreckungswirkung kaum etwas bringt. Aber solche Forderungen verkaufen sich gut. Wir nennen das in der Strafrechtswissenschaft symbolisches Strafrecht.
taz: Sie geben in Ihrem Vortrag einen historischen Überblick über das Strafrecht. Was möchten Sie vermitteln?
Beck: Es geht mir um die Bandbreite dessen, wie Strafrecht historisch genutzt wurde und wie es sich gewandelt hat. Die kleine Zeitreise geht los im Mittelalter, als Strafe ausschließlich Machtausübung der Herrschenden war. Dann entwickelte sich mit der Aufklärung ein humanes Strafrecht. In der NS-Zeit wurde Strafrecht als Waffe gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt. Schließlich werde ich die 1960er und 1970er anschneiden, bei denen sich im Strafrecht zwar eine stark resozialisierende Tendenz durchgesetzt hat, dann aber die Mittel fehlten, um sie tatsächlich zu verwirklichen. Und zum Schluss werde ich einen kleinen Ausblick in eine dystopische Zukunft geben – und eine utopische Zukunft.
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