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betriebsrat-urteilNicht umsonst

Der Personalleiter eines Call-Centers wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Der ungewöhnliche Grund für den Richterspruch: Er hat die Gründung eines Betriebsrates behindert. Die Beschäftigten können das Urteil zu Recht als Bestätigung ihrer Bemühungen werten, eine Interessenvertretung durchgesetzt zu haben. Auch wenn sie dafür manch Repressalie in Kauf nehmen mussten.

Kommentarvon RICHARD ROTHER

Möglicherweise entfaltet das Urteil auch eine Signalwirkung über die Friedrichshainer Hotline GmbH hinaus. Noch sind nämlich Betriebsräte in Call-Centern die absolute Ausnahme. Dabei scheinen diese in einer Branche durchaus nötig zu sein, in der die Arbeitsbedingungen vor allem von einem geprägt sind: Unsicherheit und Flexibilität nach Gusto der Chefs. Betriebsräte könnten manchem Wildwuchs einen Riegel vorschieben – gerade auch in der New Economy.

Dennoch bleibt nach dem gestrigen Urteil ein fader Beigeschmack: Von den rund 20 Hotline-Beschäftigten, die zeitnah im Zuge der Auseinandersetzungen um den Betriebsrat entlassen wurden, arbeitet heute keiner mehr im Unternehmen – die meisten wurden nach ihren Arbeitsgerichtsprozessen mit Abfindungen bedacht. Heute gibt es zwar einen Betriebsrat – nur die Initiatoren wurden rausgeschmissen. Seit gestern können sie sich aber umso mehr zu Gute halten: Sie haben nicht umsonst gekämpft.

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