: Zwischen Buddy und Butler
Ein Mitarbeiter der SPD-Abgeordneten Maja Wallstein klagt gegen seine Chefin. Die Grünen wehren sich gegen einen Betriebsrat und einen Tarifvertrag. Beuten Abgeordnete des Bundestags ihre Mitarbeiter aus?
Von Kersten Augustin und Tobias Schulze
Die Verhandlung im fünften Stock des Berliner Arbeitsgerichts beginnt ohne die Beklagte. „Wo haben Sie denn ihre Mandantin gelassen?“, fragt die Richterin. „Die ist im Bundestag“, antwortet die Anwältin. „Das ist keine Entschuldigung“, erwidert die Richterin. „Ich hätte es für absolut notwendig erachtet, dass sie erscheint.“
Es ist der 26. März 2026, kurz nach 9 Uhr. Im Bundestag hat eine Debatte zu den steigenden Ölpreisen begonnen. Zu einem Antrag der AfD ist eine namentliche Abstimmung angesetzt. Für Maja Wallstein, SPD-Abgeordnete aus Cottbus, hat das Vorrang vor dem Prozess, den ein ehemaliger Mitarbeiter gegen sie angestrengt hat.
Die Klage sei ohnehin „substanzlos“, sagt ihre Anwältin. Aber die Richterin sieht das anders. In den kommenden anderthalb Stunden wird sie klarmachen: Eine Vorgesetzte darf mit einem Mitarbeiter nicht so umgehen, wie Wallstein es getan hat. Die SPD-Politikerin wirbt auf ihrer Homepage zwar damit, für „bessere Arbeitnehmerrechte“ zu stehen. Sie schreibt, dass sie vor ihrer Zeit im Parlament selbst als Betriebsrätin „Kämpfe mit ungleich verteilten Waffen“ führen musste.
Doch als Chefin, das zeigen der Prozess und diese Recherche, ist Wallstein ihrem politischen Anspruch nicht gerecht geworden. Auf eine Gesprächsanfrage und einen Fragenkatalog der taz antwortete sie bis Redaktionsschluss nicht.
Ausbeutung im Bundestag
Dass eine Bundestagsabgeordnete als Beklagte vor einem Arbeitsgericht steht, kommt nicht jeden Tag vor. So wirft die Geschichte von Maja Wallstein und ihrem gefeuerten Mitarbeiter ein Licht auf ein Problem, von dem die Öffentlichkeit sonst nichts erfährt: Ausbeutung im Bundestag. Denn die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter von Abgeordneten sind oft prekär: viel Stress, Überstunden, und bei jeder Wahl das Zittern: Verliere ich meinen Job?
Alle Verträge sind befristet und an die Wahlperiode gebunden. Die Mitarbeiter haben nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Weil jedes Abgeordneten-Büro als eigener Kleinstbetrieb behandelt wird, gibt es für die Mitarbeiter im Regelfall keinen Betriebsrat – anders als für ihre Kollegen, die auf demselben Flur arbeiten, aber von der Fraktion angestellt sind.
Ein in der Arbeitswelt „ungewöhnliches System“ sei das, sagt ein Abgeordneter, der anonym bleiben will. „Arbeitsbelastung und Zufriedenheit sind in den Büros extrem unterschiedlich. Sie stehen und fallen mit der Persönlichkeit des Abgeordneten.“ Viele Abgeordnete brennen für Politik, arbeiten ohne Pause – und manche vergessen dabei, dass sie von ihren Mitarbeitern nicht dasselbe verlangen können.
Selbst Abgeordnete von Parteien, die sich in ihren Reden für gute Arbeitsbedingungen einsetzen, gehen nicht immer mit gutem Beispiel voran.
Eine SPD-Abgeordnete verlangt viel zu viel
Der Student Markus Niemann bewirbt sich Anfang 2022 bei Maja Wallstein. Sie sitzt seit ein paar Monaten für die SPD im Bundestag und ist dabei, ihr Team aufzubauen. Er ist 29 Jahre alt, studiert Sozialwissenschaften und sucht einen Nebenjob. Seit der #NoGroko-Kampagne der Jusos ist er SPD-Mitglied, an Wallstein imponiert ihm ihr Einsatz gegen Rechtsextreme in ihrem Wahlkreis. „Ich hätte mich nicht bei jedem Abgeordneten beworben. Mit ihrer Arbeit konnte ich mich politisch identifizieren“, sagt Niemann. Er heißt eigentlich anders, will aber nicht, dass er auf ewig als schwieriger Mitarbeiter gebrandmarkt ist.
Niemann bekommt den Job als „Büro-/Schreibkraft“. Sein Vertrag sieht 15 Wochenstunden an drei Werktagen vor, dafür bekommt er 950 Euro im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,62 Euro.
Arbeiten im Bundestag: Für viele, die sich für Politik begeistern, die womöglich selbst aktiv sind in einer Partei, ist das ein Traumjob. Dass es in Sitzungswochen stressig ist und nicht nur nine to five gearbeitet wird, ist den Mitarbeitern klar: „Das Parlament ist der Gesetzgeber, der kann nicht auf Montag warten“, sagt einer im Gespräch mit der taz. Wenn die USA an einem Samstag den Iran bombardieren, müssen auch Abgeordnete der Opposition schnell reagieren. Und ihre Mitarbeiter oft ebenfalls.
Viele Mitarbeiter betonen, dass die Arbeit im Bundestag Spaß macht. Ein „Traumjob“ sagt eine, „mein Chef ist super“, ein anderer. Man duzt sich, brennt für Politik, feiert zusammen. Viele Mitarbeiter wünschen sich aber, dass nicht nur die Atmosphäre gut ist, sondern auch die Arbeitsbedingungen.
Jeder Abgeordnete erhält eine Pauschale von 27.396 Euro im Monat, die er für Mitarbeiter ausgeben kann: für Büroleiter, wissenschaftliche Mitarbeiter oder Büroassistenten. Ob er vier hochbezahlte Mitarbeiter beschäftigt oder mehr mit niedrigeren Gehältern, ist ihm überlassen. Im Bundestag erzählt man sich: Man müsse nur auf die Websites der Abgeordneten schauen. Wenn da acht oder mehr Namen stünden, sei das verdächtig und spreche für schlechte Bezahlung.
Die fixe Pauschale für Gehaltskosten kann im Laufe einer Legislaturperiode zum Problem werden. Wenn etwa eine Mitarbeiterin eine neue Erfahrungsstufe erreicht, kann ihr Gehalt nicht steigen, ohne die Pauschale zu überziehen. Dies führt teils dazu, dass Abgeordnete die Stundenzahl eines Mitarbeiters reduzieren, damit das Gehalt einer anderen steigen kann.
Markus Niemanns Aufgaben im Büro von Maja Wallstein sind umfangreich. Der Student kümmert sich um ihre Profile in den sozialen Netzwerken, beantwortet Bürgeranfragen, betreut Besuchergruppen, recherchiert für Reden und Interviews, vertritt sie sogar in einer Sitzung mit anderen Abgeordneten. Nach eigenen Angaben arbeitet er auch Praktikantinnen ein und hütet das Büro, wenn der Rest des Teams im Urlaub ist.
Die Tätigkeiten gefallen ihm. „Es war ein krasses Privileg“, sagt er der taz. Aber das Arbeitspensum ist hoch. „Ich hatte das Gefühl, ich wurde oft als Vollzeitmitarbeiter gesehen.“ Notizen und Chatnachrichten, die er vor Gericht eingereicht hat, stützen seine Behauptung.
Demnach kommt er zum Beispiel in der letzten Februarwoche 2023 innerhalb von drei Tagen auf 47 Arbeitsstunden. Von Wallstein hat der Student den Auftrag für einen aufwendigen Witz auf Instagram bekommen. Es geht um Jakob Mierscheid, der als Running Gag in Bundestagsreden auftaucht: ein fiktiver SPD-Abgeordneter, der der Legende nach seit 1979 im Parlament sitzt. Der 1. März gilt als sein Geburtstag, und zum Neunzigsten will ihm Wallstein ein Video widmen.
Ihr Mitarbeiter muss dafür Interviews mit Abgeordneten wie Doro Bär, Gregor Gysi und Wolfgang Kubicki aufnehmen und schneiden – parallel zu seinen übrigen Aufgaben. Um pünktlich zum 1. März fertig zu werden, so stellt er es dar, sitzt er bis Mitternacht im Büro. Wallstein habe darauf bestanden.
Einen Beleg dafür gibt es nicht. Aus Telegram-Nachrichten geht aber hervor, dass er montags noch um 22.50 Uhr an ihrem Social-Media-Auftritt werkelt, am Dienstag bis mindestens 20.18 Uhr Untertitel für das Video verfasst – und am Mittwoch wieder ab 8 Uhr arbeitet. Das Video hat am Ende mit 140 Likes, eine überschaubare Resonanz.
Nach eigenen Angaben hat Niemann in den ersten neun Monaten im Job 160 Überstunden angehäuft. Mehrfach habe er Wallstein darauf angesprochen, doch die habe abgewiegelt. Nach einer Weihnachtsfeier habe sich schließlich der Büroleiter für ihn starkgemacht. „Er hat zu Maja gesagt, dass ich mich hier blöde ackere und dass das nicht geht. Am Ende haben sie sich angeschrien.“ Wallsteins Büroleiter ließ eine Anfrage der taz dazu unbeantwortet.
Ihre Anwältin stellt es vor Gericht anders da. Demnach habe die Abgeordnete von „diesen angeblichen 160 Überstunden“ lange nichts gewusst. Als sie davon erfuhr, habe sie ein schlechtes Gewissen bekommen und dem Team deutlich gesagt: „Es wird hier zukünftig keine Überstunden mehr geben.“
„Ob es wirklich keine mehr gab, ist ja streitig“, wirft die Richterin in der Verhandlung ein.
Anfang 2023 einigen sich beide Seiten darauf, dass Niemanns Mehrarbeit kompensiert wird – teils durch freie Tage, teils durch Geld. Danach wird es aber offenbar kaum besser. Ab dem 2. Januar notiert er für jeden Arbeitstag, wann er anfängt und aufhört, wie lange er Pause macht und welche Aufgaben er erledigt. Aus der Tabelle ergeben sich für die folgenden Monate wieder Dutzende Überstunden.
Wallsteins Anwältin zweifelt seine Zahlen vor Gericht an. Ihre Mandantin sei als Abgeordnete viel unterwegs: „Da ist ja Tür und Tor geöffnet für jeden, einfach zu behaupten: Ich habe 14 Stunden gearbeitet.“ Aber es gibt noch mehr Indizien, die Niemanns Angaben stützen. Der reine Umfang seiner Aufgaben. Oder die Arbeitsaufträge, die Wallstein ihm per Telegram am Abend und an freien Tagen gibt.
Ihre Anwältin argumentiert, dass ihre Mandantin solche Aufträge nicht mit der Erwartung verschickt habe, dass sie sofort erledigt werden. Aber Druck macht Wallstein in den Textnachrichten. Am Vormittag des 31. Mai schickt sie den Auftrag: „Bitte pflege die fehlenden Reden bei lnsta ein!“ Er antwortet: „Mache ich am Samstag!“ Sie schreibt zurück: „Sorry, aber das hast du schon mal gesagt und es ist nicht passiert. Bitte nutze diese Woche jetzt.“ Am Freitagabend stehen in Niemanns Übersicht elf neue Überstunden. Am Samstagmorgen bittet Wallstein ihn dann um Fotos eines Termins vom Vortag.
Auch fürsorgliche Chat-Nachrichten finden sich in den Gerichtsakten. Aber nicht von der Arbeitgeberin, sondern andersherum. „Grüße und mach auch mal ein bisschen Urlaub zum Durchatmen!“, schreibt Niemann ihr im August 2023.
Warum er nicht gekündigt habe? „Das Ziel war eigentlich, dass ich mein Studium beende und dann eine feste Position im Bundestag finde. Die typischen Lehrjahre, die man macht, um eine bessere Chance zu bekommen“, sagt Niemann.
Im Laufe des Jahres merkt er aber: Um sein Studium abzuschließen, muss er weniger arbeiten. Nach eigenen Angaben sucht er erneut das Gespräch mit Wallstein. In der Klageschrift schreibt sein Anwalt: „Bei einem Gespräch zur Festlegung fester Arbeitstage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) am Ende des Jahres 2023 fragte die Beklagte, wer sich dann um die verbleibenden Tage von Freitag bis Montag kümmern solle.“ Vor Gericht bestreitet die Gegenseite ein solches Gespräch.
Das große Finale folgt zwei Monate später. Ende Februar 2024, so Niemann, bittet Wallstein ihn, eine Besuchergruppe zu betreuen. Er habe abgelehnt, weil er an der Uni sein musste. Und zum ersten Mal habe er seiner Chefin klar gesagt: Er werde keine Überstunden mehr leisten. Am übernächsten Tag bestellt sie ihn ins Büro ein. Es wird sein letzter Tag im Bundestag.
Während er im Büro auf Wallstein wartet, so erinnert er sich, beginnt er noch, die Kaffeemaschine zu entkalken. Fertig wird er nicht. „Als Maja gekommen ist, hat sie mir direkt die Kündigung hingelegt“, sagt er.
Es ist der 29. Februar, der letzte Tag des Monats. Niemann glaubt, es war Wallstein wichtig, dass er das Schreiben noch an diesem Tag bekommt – damit die Kündigung Ende April wirksam wird und sie ihn nicht vier Wochen länger beschäftigen muss. Deswegen habe sie darauf bestanden, dass er den Erhalt vor Ort quittiert.
Wallstein habe sich sogar vor die Tür gestellt, damit er ohne Unterschrift nicht gehen kann. Niemann habe schließlich seinen Vater angerufen. Der ist Anwalt und droht der Abgeordneten mit einer Anzeige, falls sie den Weg nicht frei macht. Auf taz-Anfrage bestätigt der Vater das Telefonat.
Drei Wochen nach der Kündigung reicht Niemann Klage beim Arbeitsgericht ein.
Die Grünen wehren sich gegen einen Betriebsrat
Der Konflikt zwischen der SPD-Abgeordneten und ihrem Mitarbeiter mag ein Extremfall sein. Aber auch bei den Grünen klaffen im Umgang mit dem eigenen Personal Anspruch und Wirklichkeit regelmäßig auseinander.
Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 schwärmt die Partei: „Die betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Sie macht die Beschäftigten zu aktiven Akteuren bei der Gestaltung ihrer Arbeitswelt.“ Und verspricht: „Wir unterstützen die Gründung von neuen Betriebsräten.“
Schöne Worte. Doch wenn grüne Wahlkämpfer zu Chefs werden, gelten sie offenbar nicht mehr: Einen verbindlichen Tarifvertrag und einen Betriebsrat haben die Mitarbeiter der Grünen Abgeordneten nicht – anders als ihre Kollegen bei SPD und Linken. Im Gegenteil: Seit Jahren kämpfen sie für bessere Arbeitsbedingungen. Und stoßen dabei auf Widerstand.
Auch bei den Grünen gibt es Geschichten von Abgeordneten, die Grenzen missachten. Eine Mitarbeiterin, die anonym bleiben will, erzählt von Kollegen, denen von ihrem Abgeordneten von einem auf den anderen Tag gekündigt wurde, ohne Abmahnung und Vorwarnung. Eine habe ihre Kündigung im Briefkasten gefunden. „Die hatten keinen Zugang mehr zum Computer und konnten nicht mal eine Abwesenheitsnotiz hinterlassen“, erzählt sie.
Andere Mitarbeiter berichten von Abgeordneten, die erwarten, dass ihre Mitarbeiter so grenzenlos arbeiten wie sie selbst. Und Bescheid wissen wollen, wenn sie auf die Toilette gehen. Grünen-Mitarbeiter erzählen, wie sie von ihrem Chef losgeschickt werden, um ein frisches Hemd aus der Wohnung zu holen oder auf einen Handwerker zu warten. Man sei „irgendwas zwischen Buddy und Butler“, sagt eine.
Diese Anekdoten lassen sich nicht alle überprüfen. Aber spricht man mit aktuellen und ehemaligen Grünen-Mitarbeitern, ergibt sich ein Bild. Es ist eine Geschichte, die sich über viele alternative Betriebe erzählen lässt – auch über die taz. Gegründet als idealistisches Projekt, geht es nun auch um Karrieren, Macht und Geld.
In der vergangenen Legislatur haben Grünen-Mitarbeiter eine Umfrage in der Belegschaft durchgeführt. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte war niedriger eingestuft, als es der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes vorsieht, an dem man sich eigentlich orientiert.
Aktuell arbeiten etwa 600 Mitarbeiter für die 85 Grünen-Abgeordneten. In einem normalen Betrieb gäbe es mehrere freigestellte Betriebsräte, die sich in Vollzeit um die Belange der Belegschaft kümmern. Stattdessen gibt es nur eine ehrenamtliche „Interessenvertretung“. Nur die Mitarbeiter, die direkt bei der Fraktion angestellt sind, genießen volle Arbeitnehmerrechte.
Bei SPD und der Linken hat man vor Jahren einen Weg gefunden, um die Rechte der Mitarbeiter von Abgeordneten zu stärken. Dafür treten die Abgeordneten freiwillig einem Verein, einer sogenannten „Abgeordnetengemeinschaft“ bei. Diese kann dann mit der Gewerkschaft einen Tarifvertrag verhandeln. Etwa die Hälfte der SPD-Abgeordneten sind Teil einer solchen Gemeinschaft.
Viele Grünen-Mitarbeiter ringen seit einigen Jahren auch um eine solche Abgeordnetengemeinschaft. Im Frühjahr 2023 treffen sich einige von ihnen mit den Fraktions-Chefinnen Katharina Dröge und Britta Haßelmann. Sie stellen zwei Forderungen auf: Wenn ein Abgeordneter seinem Mitarbeiter mit Kündigung droht, soll in Zukunft verpflichtend die Interessenvertretung hinzugezogen werden, um zu vermitteln. Und: Eben jene Abgeordnetengemeinschaft soll gegründet werden.
Die Fraktionsspitze lehnt die Vorschläge ab. Stattdessen schlägt sie vor, den „Code of Conduct“ zu überarbeiten, eine Sammlung freiwilliger Leitsätze für gute Zusammenarbeit. Die Fraktion empfiehlt sie den Abgeordneten, verbindlich sind sie nicht. Das Dokument liegt der taz vor. Schon die Einleitung macht klar: Im Code of Conduct geht es nicht in erster Linie um die Rechte der Mitarbeiter, sondern um die der Arbeitgeber. „Die Abgeordneten sind frei gewählte Vertreter*innen des Volkes“, steht dort. Sie seien nicht an Weisungen gebunden und einzig ihrem Gewissen unterworfen.
Es folgen detaillierte Auflistungen, von Diensthandys bis Fehlerkultur. An den entscheidenden Stellen ist das ohnehin unverbindliche Papier aber besonders schwammig. Bei Konflikten mit Mitarbeitern „kann“ die Interessenvertretung hinzugezogen werden – wenn der Abgeordnete zustimmt. Ein Anrecht darauf gibt es nicht.
Die wachsweichen Formulierungen sind ein Erfolg für die grünen Arbeitgeber. Bei den Verhandlungen für den Code of Conduct hatte der Fraktionsvorstand dafür gesorgt, dass eindeutige Festlegungen, etwa zum Tarifvertrag, nicht in die finale Fassung kommen. Viele Mitarbeiter sind deshalb frustriert – und wagen nun einen neuen Anlauf.
„Für die Gründung einer Arbeitgebergemeinschaft“ ist ein Aufruf überschrieben, der im März im Intranet der Grünen geteilt wurde. Die Mitarbeiter listen darin Missstände auf: Häufig werde der Code of Conduct nicht eingehalten, oft ende dies mit Kündigungen. Das Abhängigkeitsverhältnis werde von Abgeordneten „ausgenutzt“. Das Papier schließt mit einem Appell an das grüne Gewissen: Eine Fraktion, die sich für Tarifbindung und Mitbestimmung einsetze, sollte diese Prinzipien selbst umsetzen.
Wieso leben die Grünen-Abgeordneten nicht vor, was sie politisch fordern? Auf taz-Anfrage wollten sich die Fraktionschefinnen Katharina Dröge und Britta Haßelmann nicht äußern. Stattdessen antwortet die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Sie nimmt die Grünen Abgeordneten in die Verantwortung. Diese könnten sich „schon heute“ zu einer Abgeordnetengemeinschaft zusammenschließen, so Mihalic. Wegen der „Freiheit des Mandats“ sei das aber nicht Sache der Fraktion, sondern der Abgeordneten.
Das Urteil gegen die SPDlerin Wallstein
Zurück im fünften Stock des Arbeitsgerichts, wo die Richterin nun zwei strittige Fragen klären muss.
Erstens ficht Niemann, der Mitarbeiter, seine Kündigung an. Wallstein habe ihn verbotenerweise rausgeworfen, weil er keine Überstunden mehr leisten wollte. Die Abgeordnete bestreitet den Zusammenhang: Ihre Anwältin führt an, dass Wallstein im Bundestag eine zusätzliche Aufgabe übernommen hat. Für die Arbeit im Klima-Ausschuss habe sie einen neuen Mitarbeiter benötigt, deshalb habe ein anderer Angestellter gehen müssen. Die Richterin macht in der Verhandlung deutlich, dass Wallstein in dieser Frage nichts zu befürchten hat: Niemann kann seinen Verdacht nicht beweisen.
Anders sieht es bei der zweiten strittigen Frage aus: Niemann will, dass ihn die Abgeordnete für seine Mehrarbeit bezahlt. Das Gegenargument, dass es die Überstunden gar nicht gegeben habe, lässt die Richterin nicht gelten. „Der Kläger hat für jeden einzelnen Tag dargestellt, was genau er gemacht hat“, sagt sie.
Und auch der Einwand, die Abgeordnete habe die Überstunden nicht angeordnet, zieht nicht. Wallstein habe schließlich oft Chat-Nachrichten mit Anweisungen „am späten Nachmittag“ geschickt, bei denen „locker davon ausgegangen wird: Der Kläger ist ja noch da.“ Grundsätzlich hätte es in der Verantwortung der Abgeordneten gelegen, dem Studenten nicht mehr Aufgaben aufzutragen, als der mit seinem Stellenumfang erledigen konnte.
Am Ende der Verhandlung legt die Richterin beiden Seiten einen Vergleich nahe, Wallsteins Anwältin lehnt ab. „Ich habe das länger mit meiner Mandantin diskutiert. Sie wollte das nicht“, sagt sie. Erstens würde ein Vergleich wie ein „Schuldeingeständnis wirken“, obwohl sie eine „ganz stark ausgeprägte Arbeitnehmervertreterin“ sei. Zweitens sei ihr Personalbudget begrenzt. Stimme sie einer Zahlung an Niemann zu, müsse sie einem anderen Mitarbeiter die Stunden kürzen oder „aus eigener Tasche“ dafür aufkommen.
Das Urteil ergeht später am Tag. Die Kündigung bleibt wirksam. Zur Abgeltung von 158,5 Überstunden muss Wallstein dem Kläger 2.317,27 Euro zahlen und für offene Urlaubstage weitere 443,98 Euro, beides zuzüglich Zinsen. Mittlerweile ist das Urteil rechtsgültig.
Markus Niemann arbeitet nun in der Verwaltung eines Berliner Theaters. Keine Branche, die für gute Arbeitsbedingungen bekannt ist. Aber Niemann sagt: „Meine Vorgesetzten sind in Ordnung. Was wir nicht schaffen, schaffen wir eben nicht. Das ist kein Thema.“ Seine Mitgliedschaft in der SPD hat er noch nicht gekündigt, er hadert aber damit. Eine berufliche Zukunft im Bundestag schließt er aus.
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