Schlecht recherchiert, wieder einmal zum Wohle des unsolidarischen Verhaltens der Feministinnen.
Väter sind Unterhaltsdrückeberger.
Ein perpetuiertes Märchen.
Es erscheint fast wöchentlich in der Presse, wiedergekäut seit -zig Jahren und unter Feuer gehalten von sattsam bekannten Lobbys, deren Geschäftsmodell die Beibehaltung des mütterlichen Opferstatuses ist. Unbehelligt von der Faktenlage. Zitat aus der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinderschutzbundes, Seite 19:
"93,5 Prozent der Väter, die sich mit der Mutter das Sorgerecht teilen, gaben an, Kindesunterhalt zu leisten - und immerhin 86,7 Prozent der Mütter bestätigten das. Ein zweifelhaftes Licht werfen beide Studien übrigens auf die Frauen. Sind Mütter unterhaltspflichtig, dann ist es, so belegen die Zahlen der Proksch-Studie, mit ihrer Zahlungsmoral nicht allzu weit her: 57 % der unterhaltspflichtigen Mütter mit gemeinsamem Sorgerecht und 65 % der unterhaltspflichtigen Mütter, bei denen der Vater das alleinige Sorgerecht hat, gaben an, gegenwärtig keinen Kindesunterhalt zu leisten."
Etwa 9 von 10 Männern leisten Unterhalt.
Etwa 4 von 10 Frauen leisten Unterhalt.. Ist "sich um seine Verantwortung drücken" eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehendsten Familienrechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundesjustizministeriums erhoben. Hier nachzulesen: http://www.bmj.de/enid/cc83d4f0458dccfedb5739d934ebcc44,55a304092d09/6g.html
Proksch fragt auch nach den Gründen für Nichtzahlung. Niedriges Einkommen werden von 58,8% der Väter und 40,6% der Mütter mit gemeinsamer Sorge angegeben (55,1% / 27,7% wenn keine gemeinsame Sorge. Niedriges Einkommen spielt bei unterhaltsunwilligen Müttern sogar eine geringere Rolle! Eine deutlich höhere Rolle (doppelt so hoch wie bei den Vätern, gemeinsame Sorge!) spielen bei ihnen beispielsweise "ungelöste Konflikte zwischen den Eltern". Mütterliche Unterhaltsverweigerung für das Kind, weil Mutter mit dem Vater streitet? Proksch bemerkt dazu lapidar "Die Situation der Väter, die mit ihren Kindern leben, bleibt schwierig."
Die Klagen über schlechte Zahlungsmoral der Väter sind jedenfalls weder auszurotten noch korrekt. Die meisten Verpflichteten sind freilich Väter und nicht Mütter. Kein Wunder, in 95% aller Fälle vor Gericht wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder gegen den Willen der Väter der Mutter zugesprochen. Somit ist die absolute Zahl der Nicht/Wenigzahlväter höher als die der Mütter. Die Bereitschaft, Kindesunterhalt zu zahlen ist aber keine Frage der absoluten Zahlen, sondern der Relativen. Es wäre höchst kindesverachtend, das Problem mit "es gibt ja sowieso nicht viele unterhaltspflichtige Mütter" herunterzuspielen. Mit derselben kranken Agumentation könnte man auch verlangen, Morde an Farbigen in Deutschland nicht zu verfolgen, weil viel weniger Farbige wie Weisse ermordet werden.
Schliesslich: Wie steht es eigentlich mit der Zahlungsmoral der etwa 10% Mütter, die ohne mit der Wimper zu zucken Kindesunterhalt und insbesondere auch Betreuungsunterhalt von Männern einkassieren, die überhaupt nicht die biologischen Väter “ihrer” Kinder sind?
Das Unterhaltsrecht ist ein aufgeblähtes Monster geworden, das vielfach Pflichtigte wie Berechtigte zerstört - aber wenn es der Staat so haben will, dann für alle, verpflichtete Väter und Mütter. Wer bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ausschliesslich Väter an den Pranger stellt, beweist nur dass er statt Glaubwürdigkeit und Kompetenz nur Unwahrheiten nachplappert anstatt einen Blick auf die Fakten zu werfen. Zu den Fakten gehört auch, dass bei dem kleinen Prozentsatz nichtzahlender Vätern trotz verschärfter Massnahmen fast nie etwas zu holen ist, in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und steigender Überschuldung dürfte das wirklich keine überraschende Erkenntnis sein. Jedes Jahr werden in mehreren Gemeinden Deutschlands pompös angekündigte “Modellversuche” gestartet, in denen mittels dazu beauftragen Anwalts- und Inkassobüros mit maximaler Härte Unterhaltsvorschüsse von Vätern eingetrieben werden sollen. Die Ergebnisse sind jedesmal dieselben und überraschen die Öffentlichkeit jedesmal von neuem. Im jüngsten Modellversuch der Millionenstadt Hamburg erbrachte das Jugendamtsinkasso nur 15% Rückzahlungen, das “professionelle Anwaltsbüro” schaffte trotz Unterhaltstiteln und Massengerichtsverfahren 12%. Die zusätzlichen Kosten für die Anwälte hatte der Steuerzahler zu tragen. Es stellte sich ein weiteres Mal heraus, dass 70% der Pflichtigen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit weit unter der Armutsgrenze leben musste, 16% nur Niedrigstlöhne auf dem Arbeitsmarkt erzielen konnten, 4% Schüler, junge Studenten oder bereits restlos leergepfändete Menschen in Insolvenz waren, 10% waren ausgewandert, verstorben oder unauffindbar.
Hier noch einige weitere Details aus der Studie von Professor Proksch:
Erstaunlicherweise fühlen sich Mütter, bei denen die Kinder nicht leben, deutlich weniger finanziell belastet (Seite 54). Wie verträgt sich das mit der geringen Bereitschaft der Mütter, Unterhalt zu zahlen? Auch sind Mütter generell zufriedener mit ihrem Lebensstandard (Seite 39).
Typische Scheidungsauswirkung für Väter scheint auch starke Belastung oder Probleme im Beruf zu sein (Seite 50). Negative berufliche Folgen sind für Väter viel häufiger als für Mütter. Väter werden im Gegensatz zu Müttern schockierend häufiger entlassen - zahlen aber trotzdem Unterhalt. Männern wird es offenbar weniger verziehen, wenn sie während der äusserst belastenden Trennungszeit nicht mit der üblichen Härte und Leistung ihren Job angehen können.
Andere Nebenergebnisse der Studie sind, dass Väter im Jugendamt öfters abgebügelt werden wie Mütter, viele umgangsberechtigte Väter körperliche Gewalt seitens der Mütter erleiden müssen (Seite 68, Zahl mit Ausrufezeichen), Väter sich viel häufiger als Mütter zutrauen, der Kinder wegen trotz aller Differenzen mit der Ex-Partnerin zusammenzuarbeiten (Seite 73) und sehr viel mehr. Die Studie räumt gründlich auf mit dem hierzulande so sorgfältig gepflegten "Mythos Mutter". Im Auftrag der Justizministerin.
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