Post will in Stiftungsfonds einzahlen: Zwangsarbeiter-Klage gegen Bosch abgewiesen
Stuttgart/Berlin (rtr/dpa) – Das Landgericht Stuttgart hat gestern die Entschädigungsklage zweier NS-Zwangsarbeiter gegen den Elektronikkonzern Robert Bosch GmbH abgewiesen. Das Gericht entschied, die von den beiden Dänen geltend gemachten Ansprüche auf Lohnersatzzahlungen und Schmerzensgeld seien verjährt. Die beiden Männer hatten 1944 und 1945 in Brandenburg Zwangsarbeit für Bosch geleistet. Hierfür hatten sie auf Lohnersatzzahlungen von jeweils 29.000 Mark sowie ein Schmerzensgeld von je 10.000 Mark geklagt. Das Stuttgarter Landgericht hatte bereits bei mehreren Entscheidungen erklärt, die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter seien verjährt.
Bosch gehört dem Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter an, dem jetzt auch die Deutsche Post beitreten will. Ein Post-Sprecher teilte gestern mit, dass über die Details mit der Stiftungsinitiative noch verhandelt wird. Um die zugesagten fünf Milliarden Mark beizubringen, will die deutsche Wirtschaft mehr Firmen zur Beteiligung am Fonds gewinnen. Dazu soll bis Mitte Februar in Berlin ein zentrales Büro eingerichtet werden.
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