■ Zur Beschränkung später Abtreibungen: CSU fordert Strafrechtsänderung
Hamburg (AP) – Zur Einschränkung von Spätabtreibungen fordert die CSU eine Änderung des Strafrechts. Der bayerische Staatsminister Erwin Huber sagte der Welt am Sonntag, der Vorschlag von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, das ärztliche Berufsrecht entsprechend zu ändern, reiche nicht aus. Das Strafrecht sei maßgebend „für die Beurteilung, ob eine Abtreibung zulässig ist“.
Das vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Beratungsmodell zum Schwangerschaftsabbruch enthalte als wesentliches Element die strafrechtliche Sanktion zum Schutz des ungeborenen Lebens. „Im ärztlichen Berufsrecht wäre es nicht möglich, entsprechende Sanktionen zu verhängen“, betonte Huber. Der CSU-Politiker nannte es grauenvoll, daß Spätabtreibungen oft an schon lebensfähigen Kindern vorgenommen würden. Spätabtreibungen seien deshalb nur vertretbar, „wenn andernfalls die Gesundheit der Mutter gefährdet ist“. Diese Auffassung hatte auch Däubler-Gmelin geäußert.
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