Zukunft des Limburger Bischofs: Warten auf Gottes Fingerzeig
Einfach zurücktreten kann man als Bischof nicht. Im Vatikan denkt man jetzt über eine Anschlussverwendung für Tebartz-van Elst nach.
BERLIN taz | Fast jeden Tag soll Franz-Peter Tebartz-van Elst mit seiner Mutter telefonieren. Sie gilt als die engste Vertraute des Limburger Bischofs. Ihren Beistand hat dieser derzeit sicher nötig. Denn bis auf Gerhard Ludwig Müller, emeritierter Bischof von Regensburg und Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, der ihn als „Opfer einer Medienkampagne“ sieht, hat der Bischof keine Unterstützer mehr.
Sogar die katholische Jugend in Limburg hat sich inzwischen von ihrem Oberhirten distanziert. „Wir können uns nicht vorstellen, mit dem Bischof weiter zusammenzuarbeiten“, sagte Dirk Tänzler, Vorsitzender des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend.
Im Moment ist Tebartz-van Elst in Rom und wartet darauf, von Papst Franziskus empfangen zu werden. In Limburg bilden sich derweil vor dem Amtsgericht Schlangen von Menschen, die aus der katholischen Kirche austreten wollen. Sonst tritt dort nur alle zwei Tage jemand aus der Kirche aus, berichtet die Frankfurter Neue Presse, jetzt seien es bis zu 30 Personen täglich. Viele fordern den Rücktritt des Mannes, der den Bau des Limburger Bischofssitzes systematisch verschleiert und die Kosten durch luxuriöse Sonderwünsche rasant in die Höhe getrieben haben soll.
Doch was wird aus Tebartz-van Elst, wenn man ihn in Limburg nicht mehr will? Welche „Anschlussverwendung“ könnte der Vatikan für ihn finden? Denn laut Kirchenrecht kann ein römisch-katholischer Bischof nicht einfach so zurücktreten: Weihbischof ist man auf Lebenszeit.
Nicht belehrbar, krank, narzisstisch gestört
Tebartz-van Elst könnte aber den Papst darum bitten, ihn von seinem Amt zu entbinden. Möglich wäre auch, dass Tebartz-van Elst von Franziskus in eine andere Diözese versetzt wird. Aber in welche? Bei vielen gilt er als „nicht belehrbar“, andere bezeichnen ihn als „krank“ oder attestieren ihm zumindest eine „starke narzisstische Störung“: das sind keine guten Referenzen.
Vorstellbar ist deshalb, dass Tebartz-van Elst einen Bischofssitz übernimmt, den es gar nicht mehr gibt: etwa „in der afrikanischen Wüste“, wie es Annegret Laakmann von der Reformbewegung „Wir sind Kirche“ formuliert. Er könnte auch einen Co-Adjutor an die Seite gestellt bekommen. Das ist eine Art Hilfsbischof, der unter anderem die Vermögensfragen regelt. Laakmann hält das aber für unwahrscheinlich. Denn Tebartz-van Elst ist 53, er würde also noch 22 Jahre im Amt bleiben. Erst mit 75 sind Bischöfe verpflichtet, dem Papst ihren Rücktritt anzubieten.
Letztlich könnte Tebartz-van Elst auch im Vatikan unterkommen. Auf jeden Fall dürfte der Weihbischof weich fallen. Die Bezahlung der Bischöfe orientiert sich an der Beamtenbesoldung für leitende Positionen des höheren Verwaltungsdienstes. Erzbischöfe werden maximal nach Besoldungsgruppe B 11 bezahlt, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 12.000 Euro.
Der Bischof liegt dem Steuerzahler auf der Tasche
„Tebartz-van Elst dürfte eine Rente von rund 5.000 Euro erwarten“, hat Carsten Frerk ausgerechnet. Er ist Autor des „Violettbuch Kirchenfinanzen. Wie der Staat die Kirchen finanziert“. Insgesamt fließen laut Frerk jedes Jahr etwa 480 Millionen Euro an staatlichen Personalzuschüssen an Bistümer und katholische und evangelische Landeskirchen.
Tebartz-van Elst liegt damit den SteuerzahlerInnen auf der Tasche. Auch konfessionslose, muslimische und jüdische Männer und Frauen kommen für Bischöfe wie ihn und den Berliner Erzbischof Rainer Maria Woelki auf – der war bei seiner Ernennung in die Kritik geraten, weil er Homosexualität als Verstoß gegen die „Schöpfungsordnung“ bezeichnet hatte. Die katholischen Bischöfe werden nicht von der Kirche bezahlt, sondern – bis auf Hamburg und Bremen – von den Bundesländern.
Wird der Skandal um das Finanzgebaren des „Protz-Bischofs“ die Kirche nachhaltig verändern? Nein, glaubt Annegret Laakmann: „Die Kirche denkt nicht in Jahren. Sie denkt in Jahrhunderten.“
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