Zentralisierung von Gerichten: Ein Rezept für Bürgerferne
Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein spart am falschen Ort, wenn es die Gerichte zentralisiert. Das vergrößert den Abstand zum Staat.
M it der Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitsgerichte sowie der Konzentration der Amtsgerichte spart die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein an der falschen Stelle – falls sie überhaupt etwas spart.
Den Abstand zum Bürger in einer Zeit zu vergrößern, in der sich der Staat und die Politik vermehrt unter Legitimationsdruck befinden, ist eine schlechte Idee. Sie widerspricht der Forderung, dass die Lebensverhältnisse im Land gleichwertig sein sollten und fördert das Gefühl des Abgehängtseins bei den Menschen.
In der Landesplanung gibt es nicht umsonst ein System von Ober- und Unterzentren. Sie sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung halbwegs flächendeckend mit nötigen Dienstleistungen versorgt ist.
Das System ist aber auch ein Instrument der Strukturpolitik, das die Landesregierung an dieser Stelle aus der Hand gibt. Es werden eben nicht nur die Richter umziehen, sondern auch die Anwaltskanzleien und was sonst noch daran hängt.
Weite Wege für alle Verfahrensbeteiligten
Zu den praktischen Konsequenzen gehört, dass viele, die mit dem Gericht zu tun haben, weite Wege zurücklegen müssen. Das kostet Zeit und Geld: für die Anwälte, die Beisitzer und Schöffen, die Zeugen, die Verfahrensbeteiligten. Dabei geht es um Leute, die es sich nicht ausgesucht haben, vor Gericht zu erscheinen. Bei den Sozialgerichten geht es zudem um Leute, die eher weniger mobil sind.
Mit der Zentralisierung fällt auch das Wissen über die örtlichen Verhältnisse weg. Die Richter werden nicht mehr vor Ort wohnen und die Schöffen und Beisitzer werden sich scheuen, weite Wege in Kauf zu nehmen, was überdies den infrage kommenden Personenkreis einengt.
Einer Allensbach-Umfrage zufolge haben viele Menschen das Gefühl, in einer besonders schwierigen Zeit zu leben. Der Staat sollte unter diesen Umständen eher Präsenz zeigen, statt sich zurückzuziehen.
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