piwik no script img

Am Donnerstag will Schwarz-Rot das Tariftreuegesetz im Bundestag beschließen lassen. Aber nur in einer abgespeckten Fassung, kritisiert die Linke

Die schwarz-rote Koalition ringt um das Tariftreuegesetz Foto: Kay Nietfeld/dpa

Von Pascal Beucker

Die schwarz-rote Koalition schwächt das von ihr geplante Tariftreuegesetz weiter ab. Vor der für Donnerstag geplanten Verabschiedung im Bundestag haben sich CDU, CSU und SPD auf Änderungen an dem bisherigen Gesetzentwurf verständigt. Danach werden die Bereiche erweitert, für die das neue Gesetz nicht gelten soll.

Das Tariftreuegesetz gilt als ein Herzensanliegen der SPD und der Gewerkschaften. Dabei geht es darum, dass künftig Aufträge und Konzessionen des Bundes in der Regel nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche ihre Mit­ar­bei­te­r:in­nen beschäftigen. Damit soll verhindert werden, dass Firmen, die mittels Lohndumping ihre Preise senken können, bevorteilt sind gegenüber Unternehmen, die tarifliche Löhne und Gehälter zahlen und auch ansonsten faire Arbeitsbedingungen bieten. Das soll die Tarifbindung stärken.

Eigentlich hatte bereits die Ampelkoalition ein solches Gesetz vereinbart. Auf einen konkreten Entwurf konnte sich die damalige Regierung allerdings erst nach dem Ausscheiden der FDP verständigen, was zu spät für die Beschlussfassung im Bundestag war. In ihren Koalitionsverhandlungen mit der Union bestand die SPD auf einen zweiten Anlauf. Im August vergangenen Jahres beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf, der im Oktober 2025 in den Bundestag eingebracht wurde.

Dass erst für diesen Donnerstag die zweite und dritte Lesung des Tariftreuegesetzes angesetzt ist, hat seinen Grund in Widerständen aus der Unionsfraktion. Ihr reichten die schon vorgenommenen Abstriche gegenüber dem Ampelentwurf nicht aus. So hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bereits akzeptiert, dass die Regelung nur für Staatsaufträge ab einem Auftragswert von mindestens 50.000 Euro gelten soll. Ursprünglich sollte das Gesetz bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bereits ab 30.000 Euro gelten. Außerdem stimmte die SPD-Vorsitzende einer weiteren gravierenderen Änderung zu: Das Gesetz soll nicht „für die Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge“ gelten.

Ein Drittel der Aufträge fällt aus dem Gesetz

Jetzt haben sich Union und SPD auch noch darauf verständigt, den gesamten Bereich der Lieferungen und Warenbestellungen herauszunehmen. Von den insgesamt etwa 22.000 Aufträgen, die der Bund in der Regel im Jahr vergibt, fallen damit rund 6.000 raus. Zusammen mit den anderen Ausnahmen wird damit deutlich mehr als ein Drittel der Bundesaufträge von dem neuen Gesetz nicht erfasst werden.

Darüber hinaus gibt es eine weitere gewichtige Änderung: Zwar soll das Arbeitsministerium weiterhin auf Antrag einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgebervereinigung künftig per Rechtsverordnung den jeweiligen Branchentarifvertrag bestimmen können, dessen Bedingungen ein Unternehmen erfüllen muss, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Neu aber ist, dass das „im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ zu erfolgen hat.

„Es ist gut, dass die Union ihre Blockade des Bundestariftreuegesetzes aufgibt“, kommentierte Pascal Meiser, der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, die Einigung in der schwarz-roten Koalition. „Doch der Preis dafür ist hoch, denn die Lohndumping-Lobby in den Arbeitgeberverbänden hat erfolgreich für weitere Ausnahmen und Schlupflöcher gesorgt“, sagte Meiser der taz.

Außerdem sei es „beschämend“, dass ausgerechnet, wenn es um Aufrüstung geht, Lohndumping selbst für die SPD „weiter kein Problem zu sein scheint“. Aus dem vollmundigen Tariftreueversprechen der SPD werde so „am Ende mal wieder nur eine halbe Sache“, kritisierte Meiser. Viele Beschäftigte, die öffentliche Aufträge erledigen, blieben weiterhin außen vor.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen