Wuppertal: Freispruch für Ex-Bürgermeister bestätigt
Der Ex-Rathauschef von Wuppertal ist endgültig freigesprochen worden, weil er von Bauplänen des Gönners angeblich nichts wusste.
KARLSRUHE taz Der Bundesgerichtshof hat gestern den Freispruch für den ehemaligen Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl bestätigt und dabei geklärt, wann ein Bürgermeister Wahlkampfspenden entgegennehmen kann.
Der SPD-Politiker Kremendahl hatte sich im Wahlkampf 1999 vom Bauunternehmer Uwe Clees mit insgesamt 500.000 Mark unterstützen lassen. Clees hoffte auf Rückenwind für ein Einkaufszentrum. Die Staatsanwaltschaft hatte Kremendahl deshalb wegen Vorteilsannahme angeklagt. Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 1997 sind Zahlungen an Amtsinhaber bereits strafbar, wenn sie der politischen "Klimapflege" dienen.
Das schränkte der Bundesgerichtshof 2004 in seinem ersten Kremendahl-Urteil für Wahlkämpfe um das Oberbürgermeisteramt ein. Es könne nicht sein, so Richter Klaus Tolksdorf damals, dass ein amtierender Bürgermeister für seine Wiederwahl auf Großspenden verzichten muss, während seine Herausforderer freie Hand haben, weil sie noch keine Amtsinhaber sind. Spenden, mit denen ein Amtsträger wegen seiner "allgemeinen politischen Ausrichtung" unterstützt wird, wurden deshalb für straflos erklärt.
Gestern präzisierte Tolksdorf: Die Strafbarkeitsgrenze sei überschritten, wenn Spender und Bürgermeister davon ausgehen, dass der Amtsträger in der nächsten Amtszeit mit Projekten des Spenders befasst sein wird.
Der Freispruch für Kremendahl wurde dennoch bestätigt. Das Landgericht Dortmund hatte angenommen, dass Kremendahl überhaupt nichts von Clees Bauplänen wusste. "Diese Beweiswürdigung mussten wir in der Revision akzeptieren", sagte Tolksdorf, "auch wenn sie wenig plausibel erscheint."
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