Genehmigung für Testbetrieb ausgelaufen: Fliegendes Kraftwerk muss am Boden bleiben
In Schleswig-Holstein wird ausprobiert, wie sich mit einem Flugdrachen Strom erzeugen lässt. Doch jetzt ist die Genehmigung dafür ausgelaufen.
Derzeit arbeitet die Anlage mit starken Einschränkungen. Die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen von CDU und Grünen wollen jetzt erreichen, dass die luftverkehrsrechtliche Sonderregel für die Anlage wenigstens bis zum Jahresende verlängert wird.
Der Lenkdrachen der Firma Skysails erlaubt es, mit weniger Materialaufwand, Platzbedarf, Lärm und Schattenwurf Wind dort zu ernten, wo er besonders kräftig und auch stetig weht: in großer Höhe – von bis zu 800 Metern ist die Rede. Damit könnte das System eine Alternative und Ergänzung zu den Windrädern sein, die heute die Windenergie abgreifen.
Stephan Wrage, Gründer und Chef von Skysails, kam vor mehr als 20 Jahren auf die Idee, die Energie eines Lenkdrachens zu nutzen. Damals ging es darum, Schiffe von den Drachen ziehen zu lassen, um Treibstoff zu sparen. Der Drachen wird von einem Kranarm ausgebracht, entfaltet sich im Wind und fliegt dann automatisch gesteuert Schleifen, die die Energieausbeute maximieren.
„Weltweit größte erneuerbare Energiequelle“
Wrage entwickelt die Idee weiter zu einem Kraftwerk an Land, das von einem Container aus operiert. Hier zieht der Drachen beim Steigen an einer Seilwinde, die mit einem Generator verbunden ist. Ist das Kunststoffseil abgerollt, wird der Drachen in eine Position mit minimalem Winddruck gebracht, sodass er mit geringem Energieaufwand eingeholt werden kann.
Erst vor einer Woche präsentierte Skysails die „weltweit erste extern validierte Leistungskurve“ für seine Anlage. Sie bildet die Leistung ab, die netto ins Stromnetz eingespeist werden kann. „Höhenwind ist die weltweit größte erneuerbare Energiequelle“, sagt Wrage. „Die Validierung durch die Windtest Grevenbroich beweist erstmals das Potenzial unserer Technologie.“
200 Haushalte kann das in Klixbüll getestete System versorgen. Je nach Standort liefert es bis zu 5.000 Stunden Volllast. Windräder an Land lieferten laut dem Bundeswirtschaftsministerium über alle Standorte gemittelt zwischen 1.600 und 2.000 und Windräder auf See je nach Standort etwa zwischen 3.000 und 4.000 Volllaststunden.
Für den Testbetrieb musste Skysails ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) beantragen. Ein solches Gebiet dient dem Schutz des Flugverkehrs und darf ohne Genehmigung nicht durchflogen werden. „Das ist etwas, das schwer zu kriegen ist in Deutschland“, sagt Klixbülls Bürgermeister Rolf Friedrichsen. Sein Amtsvorgänger, selbst Pilot, habe sich da ausgekannt. So sei das Projekt nach Klixbüll gekommen.
Zur Frage, ob es Beschwerden der Anwohnerschaft gegeben habe, sagt Friedrichsen: „Das Ding ist nicht geräuschlos.“ Skysails habe verschiedene Drachen-Designs ausprobiert, die unterschiedlich laut gewesen seien. Zudem sei die Anlage ja nur wenige Stunden täglich gelaufen.
Das Land will einen dauerhaften Betrieb
CDU und Grüne in Schleswig-Holstein wollen nicht nur erreichen, dass der Bund die Geltung des Flugbeschränkungsgebiets bis zum Jahresende verlängert, sondern darüber hinaus auch einen dauerhaften Betrieb ermöglicht. „Über einen Standort in Schleswig-Holstein würden wir uns sehr freuen“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Hein.
Dazu solle der Bund einen Erprobungsstandort im Land ermöglichen und bundesrechtliche Vorschriften nötigenfalls anpassen. Darüber spreche das Landeswirtschaftsministerium gerade mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Zumindest eine vorläufige Verlängerung sollte aus Sicht Heins unproblematisch sein, nachdem die Anlage ja schon fünf Jahre problemlos gelaufen sei. „Warum sollte das nicht noch ein Dreivierteljahr länger funktionieren?“, fragt der CDU-Abgeordnete. Das Bundesverkehrsministerium hat bis Redaktionsschluss nicht geantwortet.
Ein Erprobungsstandort ist Hein zufolge wichtig, weil Skysails dort die Technik vorführen kann – eine Technik, für die es gerade im Ausland großes Interesse gebe. „Wenn Sie keinen Standort im Heimatmarkt haben, haben Sie es schwer“, sagt Hein. Bei der Erprobung geht es nicht nur um die Technik, sondern auch um die Umweltauswirkungen, etwa ob Vögel verscheucht, getötet oder durch Schall gestört werden.
Transparenzhinweis: In einer früheren Fassung dieses Textes stand, ein Flugbeschränkungsgebiet heiße abgekürzt AD-R, nicht ED-R. Wir haben den Fehler korrigiert.
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