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Wiederentdeckte RaubkunstAlliierte konfiszierten Werke

Nach Kriegsende erhielt Kunsthändler Hildebrand Gurlitt seine Privatsammlung fast vollständig zurück. Sein Sohn Cornelius könnte der rechtmäßige Eigentümer sein.

Kann sich vielleicht über Dix-Gemälde freuen: Cornelius Gurlitt Bild: reuters

MÜNCHEN afp/dpa | Einige der spektakulär in München aufgetauchten Kunstwerke wurden einem Bericht zufolge offenbar nach Kriegsende von den Alliierten beschlagnahmt und von diesen von 1945 bis 1950 verwahrt. Das schreibt die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende Dokumente. Dabei handele es sich um Protokolle, die die Alliierten von Befragungen des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitts zu dessen Rolle im Dritten Reich anfertigten.

Eine an diese Protokolle angehängte Liste gibt demnach Auskunft über Gurlitts mehr als hundert Einzelwerke umfassende Privatsammlung, die zu diesem Zeitpunkt in einer Wiesbadener US-Sammelstelle eingelagert war. Darauf eingetragen seien offenbar auch einige der am Dienstag in Augsburg präsentierten Werke, darunter das bislang unbekannte Selbstbildnis von Otto Dix und das Gemälde „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann sowie die Gouache von Marc Chagall.

Laut dem Zeitungsbericht forderte Hildebrand Gurlitt die Werke mit Erfolg von den Alliierten zurück. Bis auf zwei Bilder sei ihm seine angebliche Privatsammlung 1950 zurückgegeben worden.

Nach Einschätzung des Berliner Provenienzforschers Uwe Hartmann gehören die Werke zum großen Teil rechtmäßig dem 79-jährigen Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt. „In vielen Fällen handelt es sich nicht um NS-Raubkunst. Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Gurlitt rechtmäßig über diesen Besitz verfügt.“

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1 Kommentar

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  • P
    PeterWolf

    Der Artikel ist nicht hilfreich.

    Es geht um mindestens sechs rechtliche Klärungen.

    1. war das jeweilige Bild Eigentum von Hildebrand Gurlitt oder nur in seinem Besitz zum Verkauf.

    2. war das jeweilige Bild "entartete Kunst" nach NS Einschätzung.

    3. war das jeweilige Bild vorher privat oder staatlich (welcher Staat)

    4. wurde das jeweilige Bild freiwillig oder erzwungen herausgegeben bzw. verkauft?

    5. wo waren die Bilder im Erbfall, bzw. wer war der Erbsteuerberechtigte Staat

    6. welches Wissen über jedes Bild kann Cornelius Gurlitt straf- bzw. steuerrechtlich nachgewiesen werden.

     

    Bei über 1400 Bildern, die alle eine eigene Geschichte haben, wird die Aufklärung dauern.

     

    P.S. Die unterschiedlichen MwSt Sätze für "Kunst" sind wiederum ein Kapitel für sich.

    Aber für den Irrsinn sind die Gurlitts jedenfalls nicht verantwortlich.