Wie bei Kafka: Berliner Aktenfresser schlagen zurück
Das Amtsgericht verlangt von einer Zeugin immer wieder „Nachweise“ wegen Verdienstausfalls. Keiner kann sagen, was für „Nachweise“ es sein sollen.
BERLIN taz | „Um ehrlich zu sein, habe ich Ihren Brief dreimal lesen müssen, um zu merken, dass Sie es offensichtlich ernst meinen“, schreibt Melanie Knies an das Amtsgericht Tiergarten (hier der gesamte Schriftwechsel). Seit Monaten versucht sie, dass das Gericht ihr den Verdienstausfall von 111 Euro und 56 Cent erstattet. Den hatte sie, weil sie als Zeugin in einem Strafprozess aussagen sollte.
Der Fall an sich ist eigentlich unspektakulär – würde er nicht beispielhaft zeigen, dass an so manchem Gericht jedes Gespür für die Lebensrealitäten vieler Menschen dieser Stadt fehlt. Zwei Kulturen prallen dabei aufeinander: die von Richtern, die auf Lebenszeit ernannt werden und Teil einer Bürokratie sind. Und die von Menschen, die sich irgendwie mit verschiedenen Jobs und Auftraggebern über Wasser zu halten versuchen.
Es beginnt mit einem Verkehrsunfall vor über einem Jahr. Melanie Knies beobachtet, wie ein Vespafahrer dabei leicht verletzt wird. Sie geht zu ihm hin, gibt ihm ihre Visitenkarte, falls er eine Zeugin braucht.
Im Februar 2013 bekommt sie Post vom Amtsgericht: Es sei „erforderlich, Sie als Zeugin zu vernehmen“, sie solle am 21. März um 9 Uhr bei Gericht erscheinen. Für den Tag hatte Melanie Knies eigentlich einen Auftrag bekommen: Sie arbeitet tageweise und freiberuflich für eines dieser Busunternehmen, bei dem man einmal 10 Euro zahlt und an jeder Station einsteigen und aussteigen kann, und während der Fahrt erklären einem Tourguides wie Melanie Knies die Stadt. Knies sagt also ihren Auftrag ab.
Zwei Wochen vor dem Gerichtstermin kommt ein neuer Brief: Die Verhandlung ist auf den 16. Mai verschoben. An dem ursprünglichen Termin hätte Melanie Knies jetzt also wieder Zeit, um als Tourguide zu arbeiten – aber die Firma hat diese Fahrt inzwischen an jemand anderen vergeben.
Sie darf wieder gehen
Die Verhandlung wird dann noch ein weiteres Mal verschoben. Und dauert dann für sie nur 30 Sekunden: Melanie Knies wird hereingerufen. Das Gericht teilt ihr mit, dass ihre Aussage nicht benötigt wird. Sie kann wieder gehen.
Für den ersten Termin hätte Melanie Knies nun gern die Entschädigung für den Verdienstausfall. Steht schließlich ja auch so im Gesetz. Und in den „Wichtigen Hinweisen“, die jeder Zeuge erhält. Im Absatz zu „Verdienstausfall“ heißt es: „Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen (z. B. Handwerkerkarte, Gewerbeschein usw.) mit.“ Melanie Knies schickt dem Gericht eine Kopie des Gewerbescheins sowie eine Bescheinigung vom Busunternehmen, dass sie für den Tag eigentlich als Tourguide arbeiten sollte und dabei 111,56 Euro verdient hätte.
Das Gericht prüft den Antrag – zwei Monate lang. Und sieht auf dem Gewerbeschein, auf wie vielen Feldern Melanie Knies aktiv ist – oder zumindest zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung aktiv sein wollte: Consulting in Tourismus und Gastronomie, Stadtführungen, hundegestützte Therapie. Alles Bereiche, in denen es nach Vorstellungen des Gerichts offenbar eine große, bisher unbefriedigte Nachfrage gibt und sich jederzeit neue Aufträge akquirieren lassen.
„Sie wurden rechtzeitig umgeladen, sodass genügend Zeit blieb, Ihre beruflichen Termine umzuplanen“, schreibt das Amtsgericht Tiergarten an Melanie Knies. „Aufgrund der eingereichten Gewerbeanmeldung wird davon ausgegangen, dass es Ihnen möglich gewesen wäre, andere Tätigkeiten an diesem Tag auszuüben.“
Melanie Knies beschreibt in der Antwort Ihre Situation: „Aktuell lebe ich hauptsächlich von Trainereinsätzen und von Einsätzen als Tourguide. Therapiehundeinsätze gibt es derzeit nicht. Um also diese Termine miteinander zu koordinieren, stehen Aufträge mindestens einen Monat im Voraus fest – mindestens.“ Sie habe versucht, schnell einen neuen Auftrag zu ergattern. Das habe sich aber als unmöglich herausgestellt. „Wenn Sie allerdings wissen“, fährt Melanie Knies fort, „wie so etwas funktioniert, dann bin ich für jeden Tipp dankbar.“
Das Amtsgericht prüft den Fall weitere drei Monate. Und antwortet: „Können Sie dartun/nachweisen, dass Sie Bemühungen angestrengt haben, für den infrage stehenden Tag neue Termine zu bekommen? Können Sie dartun/nachweisen, warum Sie in der frei gewordenen Zeit nicht andere Tätigkeiten entsprechend Ihrer Gewerbeanmeldung ausgeübt haben? Haben Sie sich um solche Tätigkeiten bemüht? Haben Sie darüber Nachweise?“
Dies ist der Brief, den Melanie Knies dreimal lesen muss, um zu merken, dass das Gericht es ernst meint.
Jetzt mal eine Gegenfrage
Sie fragt jetzt zurück: Was habe die Bearbeitung des Falles bisher gekostet, ist der Aufwand der Sache angemessen, wird so wohl der Stau bei der Bearbeitung solcher Anträge abgearbeitet? Und: „Glauben Sie, dass Sie mit der Vorgehensweise dem Image der öffentlichen Hand dienen?“
Ihre wichtigste Frage aber: „Welche weiteren Bemühungen möchten Sie denn gerne wie dargetan bekommen?“ Immerhin liegt die Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt schon fast ein halbes Jahr zurück. Wie soll sie da noch nachweisen, mit wem sie damals telefoniert hat?
Diesmal kommt die Antwort vom Gericht bereits nach zehn Tagen: „Leider haben Sie die von mir gestellten Fragen, […] um deren Beantwortung ich Sie gebeten hatte, erneut nicht beantwortet. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, mir die entsprechenden Nachweise binnen zehn Tagen einzureichen.“ Würde sie dem nicht nachkommen, „werde ich nach Aktenlage entscheiden“.
Melanie Knies schreibt zurück: „Ich habe Ihnen sage und schreibe sechs durchnummerierte Fragen geschickt, von denen Sie nicht eine einzige beantwortet haben. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, mir die entsprechenden Antworten binnen einer Woche einzureichen. Sollten Sie dem erneut nicht nachkommen, werde ich nach Gemütslage entscheiden.“
Widerspruch? Geht nicht
Am Amtsgericht verfasst nun die zuständige Richterin einen drei Seiten langen, förmlichen Beschluss mit Wappen und allem: „Auch wenn es für die Antragstellerin ärgerlich ist, dass ihr durch die Terminabsage der in Aussicht gestellte hohe Tagesverdienst entgangen ist, war es ihr zuzumuten, den Tag mit anderen Tätigkeiten entsprechend ihrer beruflichen Selbstständigkeit zu füllen oder sich für die verbleibende Zeit Tätigkeiten aus den anderen Bereichen ihrer Selbstständigkeit zu suchen.“
Außerdem sei Melanie Knies „mehrfach darauf hingewiesen worden, dass sie Nachweise dafür beibringen muss, dass sie in der Zeit ab Erhalt der Umladung hinreichende Anstrengungen unternommen hat, die frei gewordene Zeit durch andere Tätigkeiten im Rahmen ihrer Gewerbeausübung auszufüllen.“ Ein Widerspruch ist unmöglich: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“
Die taz fragt bei Gerichtssprecher Tobias Kaehne an: Welche Nachweise würde das Gericht akzeptieren? Und sollte nicht gleich zu Beginn in den „Wichtigen Hinweisen“ für Zeugen darauf hingewiesen werden, solche Nachweise aufzubewahren?
Tobias Kaehne antwortet: „Welche Nachweise nötig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Aus diesem Grunde dürfte es auch nicht weiterhelfen, weitere Hinweise in die Formulare aufzunehmen.“
Man kommt sich vor wie in einem Roman von Kafka. Dort wird ein Angeklagter immer wieder vor Gericht gerufen. Aber niemand will ihm sagen, was ihm überhaupt vorgeworfen wird. Hier werden immer wieder „Nachweise“ verlangt, aber niemand kann sagen, was das eigentlich sein soll.
Melanie Knies sagt, sie werde sich in Zukunft gut überlegen, ob sie sich bei einem kleineren Verkehrsunfall noch einmal als Zeugin zur Verfügung stellt.
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