Weniger Gewinn für Wasserbetriebe: Preise sollen verwässert werden
Senat und Opposition wollen Wasser billiger machen. Der Wirtschaftssenator hofft auf neues Urteil. Grüne und CDU: Land soll seine Gewinne aus Wasserbetrieben reduzieren.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hofft auf niedrigere Wasserpreise. Am Dienstag hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein hessischer Versorger auf Anweisung der dortigen Kartellbehörde seine Preise um 30 Prozent senken muss. "Das Kartellrecht könnte auch für uns eine Handhabe sein, um die Preise zu überprüfen", sagte Wolf der taz. Die Berliner zahlen derzeit nach Angaben der Wasserbetriebe jährlich rund 230 Euro pro Person. Der durchschnittliche Wasserpreis anderer Großstädte ist deutlich niedriger.
In Hessen hatte die Landeskartellbehörde die Preise von 30 Anbietern verglichen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wasserpreise in Wetzlar überhöht sind. Objektive externe Umstände, die das rechtfertigen könnten, hatte der örtliche Wasserversorger nicht nachweisen können. Jetzt werden die Preise mit dem Segen des Bundesgerichtshofes zwangsgesenkt.
In Berlin hatte die große Koalition aus CDU und SPD im Jahr 1999 die Wasserbetriebe teilweise privatisiert und 49,9 Prozent der Anteile an ein Konsortium aus RWE und dem französischen Konzern Veolia verkauft. Die Unternehmen erhielten dabei eine garantierte Rendite auf das Kapital, das für den Betrieb der Wasserbetriebe notwendig ist.
Die Linkspartei hatte den Verkauf abgelehnt - aber ihr Senator Wolf ist heute an den Vertrag gebunden. Auch an die besonders unappetitlichen Details: Falls die Wasserbetriebe nicht genug Geld erwirtschaften, um den privaten Unternehmen ihren garantierten Gewinn auszuzahlen, muss das Land Berlin mit Steuergeldern einspringen. Diese Ausgleichspflicht gilt auch, falls das Land durch eine Gesetzesänderung versucht, die Rendite der Unternehmen zu schmälern. Wolf glaubt aber, mit dem Kartellrecht "einen Hebel auf die damals abgeschlossenen Verträge zu haben". Denn: "Die Ausgleichspflicht gilt nicht, falls einzelne Bestimmungen aus dem Privatisierungsvertrag gegen Bundesgesetze verstößt, und das Kartellrecht ist Bundesrecht", so Wolf.
Die Landeskartellbehörde könnte also bei ihrer Prüfung zunächst feststellen, dass auch in Berlin die Preise überdurchschnittlich hoch sind. Die Wasserbetriebe müssten das dann rechtfertigen. Dabei würden nur externe Gründe gelten - etwa besonders schwierige geologische Bedingungen bei der Wasserförderung - aber nicht die Renditeversprechen für die Anteilseigner. Die Behörde könnte dann verfügen, dass die Preise sinken müssen, im Ergebnis auch auf Kosten der Rendite der Unternehmen. Das Verfahren hat allerdings noch nicht begonnen. "Ich kann das Ergebnis der kartellrechtlichen Prüfung nicht vorwegnehmen", sagt Wolf.
CDU und Grüne fordern, dass das Land die Wasserpreise senkt, indem es auf seine eigenen Einnahmen aus den Wasserbetrieben verzichtet. Allein der Bilanzgewinn, der an das Land fließt, lag im Jahr 2009 nach vorläufigen Zahlen aus der Finanzverwaltung bei 136 Millionen Euro, hinzu kommen noch Abgaben von rund 70 Millionen Euro. CDU-Chef Frank Henkel verlangt, dass das Land auf dieses Geld verzichtet: "Dann könnte der Tarif sofort um ein Viertel sinken und wäre damit einer der niedrigsten im bundesdeutschen Vergleich."
Wirtschaftssenator Wolf hält davon nichts: "Ich lehne es ab, dass der Landeshaushalt einseitig auf Einnahmen verzichten soll, während das Land den Privaten ihre Rendite über eine Ausgleichszahlung sichert." Er hofft darauf, über das Kartellrecht das Gegenteil zu erreichen: Die Einnahmen für das Land sollen stabil bleiben, stattdessen sollen RWE und Veolia ihre Rendite reduzieren.
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