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Wenig gewonnen

■ Fluglärmgegner haben an Justizsenator appelliert / Lufthansa Technik bilanziert

Die vor einem Jahr selbständig gewordene Lufthansa Technik AG (LHT/Hamburg) rechnet 1996 mit einem rückläufigen Gewinn. So bilanzierte Finanzvorstand Gerald Gallus gestern das erste Geschäftsjahr. Gegenwind schlägt der Luft-hansa Technik auch von BIG e. V., dem Dachverband der Bürgerinitiativen-gegen-Fluglärm Hamburg, entgegen. Die wandte sich nun mit der Bitte um Unterstützung an Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem (parteilos).

Mehrere Betroffene hatten nämlich gegen Beamte geklagt, die der Lufthansa-Tochter die Genehmigungen unterzeichnet hatten, Turbinentests durchführen zu dürfen. Eines dieser Verfahren stellte das Oberverwaltungsgericht nun mit einer für BIG skandalösen Begründung ein: Dem Gericht zufolge gilt der grundgesetzlich garantierte Schutz der Gesundheit „nicht uneingeschränkt für den Bereich des erlaubten Risikos. ... Das allgemeine Verbot, andere zu schädigen, findet hier eine Modifizierung“.

Diese „Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze zu Gunsten eines Wirtschaftsunternehmens sollte nicht länger hingenommen werden“, appelliert die BIG nun in dem Brief an den Justizsenator. Zudem seien die Turbinentests nach dem Bundesemissionsschutzgesetz und nach flugrechtlichen Aspekten nicht genehmigungsfähig gewesen.

Daß Fluglärm eine Körperverletzung darstellt, belegt der Brief der BIG mit einem besonders drastischen Beispiel gesundheitlicher Schädigung: Die Turbinentests, die zu erheblichen Abgas- und Lärm-emissionen führen, machten sogar schon den Einsatz eines Rettungswagens notwendig, „da Kerosinabgase bei dem betroffenen Flughafenanwohner zu Erstickungsanfällen mit Erbrechen führten“.

Die Lufthansa Technik AG erwartet dessen ungeachtet für 1996 ein Plus von 28 Millionen Mark. Im ersten Halbjahr 1996 sorgten die 10.300 MitarbeiterInnen (davon 5400 in Hamburg) für einen Umsatz von mithin gesundheitsgefährdenden 1,37 Milliarden Mark.

jkn/lno