Weitergabe von Passagierdaten: Russland ist neugierig
Nach einem neuen Dekret sollen Airlines, die nach Russland fliegen, die Daten von Flugreisenden herausgeben. Das widerspricht jedoch europäischem Recht.
BERLIN dpa/afp | Ein Streit über die Weitergabe persönlicher Daten von Russland-Reisenden belastet das bevorstehende Gipfeltreffen der Europäischen Union und Russlands in Jekaterinburg. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Dekret des russischen Transportministeriums. Danach sollen Fluggesellschaften, die russisches Gebiet überfliegen oder dort landen oder starten wollen, den Behörden in Moskau sämtliche Daten übermitteln, die bei der Buchung von Flugtickets anfallen.
Das könnten Nummern von Kreditkarten, Sitzplatzpräferenzen, aber auch Adressen und Kontaktdaten am Zielort in Russland sein, heißt es in dem Bericht. Das Dekret unterscheide nicht zwischen Flugreisenden und Passagieren von Schiffen, Zügen oder Bussen. Es soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zeigte sich „äußerst besorgt“. Sollte Moskau nicht einlenken, gerieten europäische Airlines in einen Konflikt zwischen Normen der EU und der Russischen Föderation, sagte er dem Blatt. In letzter Konsequenz droht dem Bericht zufolge das Verbot, russische Flughäfen und russischen Luftraum zu nutzen. Airlines dürfen nach EU-Recht persönliche Daten ihrer Passagiere nicht ohne Weiteres an Drittstaaten weitergeben.
Airlines dürfen nach EU-Recht persönliche Daten ihrer Passagiere nicht ohne Weiteres an Drittstaaten weitergeben. Denkbar wäre das nur auf der Basis eines Datenschutzabkommens, wie es beispielsweise 2012 die EU und die USA über Fluggastdaten geschlossen haben.
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