Weitergabe von Fluggastdaten: Die Daten reisen voraus
Das umstrittene Abkommen zur Weitergabe der Fluggastdaten an die USA hat eine wichtige Hürde im EU-Parlament genommen. Im April wird abgestimmt.
BRÜSSEL taz | Das umstrittene Abkommen zwischen den USA und der EU zur Weitergabe von Passagierdaten an die USA hat eine wichtige Hürde genommen: Gestern stimmte ihm der zuständige Innenausschuss im EU-Parlament zu. Damit gilt ein Ja im Plenum des Parlaments im kommenden Monat als weitgehend gesichert.
„Das Parlament verliert seine Glaubwürdigkeit und verrät seine Bürger“, kommentierte Sophie Int Veld, liberale niederländische Abgeordnete, die Abstimmung. Int Veld, im Europäischen Parlament Berichterstatterin für das Abkommen, hatte dazu aufgefordert, es abzulehnen. Aber die konservative Mehrheit im Ausschuss folgte ihr nicht - trotz erheblicher Bedenken beim Datenschutz.
Für Int Veld entspricht das Abkommen nicht den geltenden EU-Standards. So ist keine eindeutige zeitliche Grenze für die Speicherung der Daten vorgesehen. Außerdem fehlt eine unabhängige Datenschutzbehörde, um zu kontrollieren, wie mit den Daten in den USA umgegangen wird.
Die Befugnisse gehen zu weit
Für die SPD-Europa-Abgeordnete Birgit Sippel ist die Entscheidung des Ausschusses völlig unverständlich. Ihr gehen die Befugnisse der US-Behörden viel zu weit: „Der Verwendungszweck der Daten ist nicht auf die Bekämpfung von Terrorismus begrenzt. Fluggastdaten können zur Verfolgung aller Straftaten, unabhängig von ihrer Schwere, verwertet werden“, sagte Sippel.
Die Vertreter der Konservativen wehren sich gegen den Vorwurf, sie hätten Rechte der EU-Bürger geschwächt: „Wer gegen das Abkommen votiert hat, lässt die Bürger und die Fluggesellschaften in einem Nebel der Rechtsunsicherheit zurück“, sagte Manfred Weber (CSU).
Tatsächlich ist unsicher, ob sich die USA auf erneute Verhandlungen einlassen würden. Als souveräner Staat haben sie das Recht, von Einreisenden die Informationen abzufragen, die sie für notwendig halten. Im Zweifel könnten sie EU-Bürgern die Einreise verweigern.
Lediglich Rahmenbedingungen
„Es wäre falsch zu glauben, dass ohne das Abkommen keinerlei Daten mehr übertragen würden. Wir können lediglich den Rahmen der Datenschutzstandards bestimmen und der wäre ohne das Abkommen weitaus niedriger“, sagte Axel Voss, der für die Konservativen das Thema betreut.
Das bezweifeln Rechtsexperten. In einem Gutachten, das die grüne Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben hat, kamen Juristen der Universitäten Passau und Luxemburg zu dem Schluss, dass der Datenschutz ohne Abkommen nicht geringer wäre als mit dem Text.
Int Veld vermutet, dass ihren Kollegen der Druck aus den USA zu stark geworden ist. „Die US-Regierung hat damit gedroht, das Reisen ohne Visum für EU-Bürger zu beschränken. Das war einigen wohl zu gefährlich.“ Trotzdem hofft sie, bis zum endgültigen Votum Anfang April noch genug Kollegen zu überzeugen, gegen das Abkommen zu stimmen. Int Veld befürchtet, dass der Text zum Vorbild werden könnte für Verträge mit Staaten wie Südkorea, Saudi-Arabien oder Japan. Der Datenschutz der EU-Bürger wäre dann auch in diesen Ländern gefährdet.
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