USA erhalten Zugriff auf Passagierdaten: Wer hat uns verraten? Fluggastdaten!
Das Europäische Parlament macht's möglich: Die USA erhalten umfassenden Zugriff auf die Daten europäischer Passagiere, die in das Land fliegen.
BRÜSSEL taz | Wer in die USA fliegt, muss in Kauf nehmen, dass die Fluggesellschaften umfangreiche Passagierdaten an die amerikanischen Behörden weitergeben. Das Europäische Parlament hat gestern den Weg frei gemacht für ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und den USA.
„Dieses Abkommen ist der erste Schritt von einem Rechtsstaat zu einem Überwachungsstaat. Daten werden unabhängig von jedem Verdacht gespeichert und weitergegeben. Ich bin extrem enttäuscht“, sagte der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht nach der Abstimmung.
Die Daten sollen mindestens fünf Jahre gespeichert, aber bereits nach sechs Monaten anonymisiert werden. Allerdings dürfen sie mit einem richterlichen Beschluss auch in Fällen verwendet werden, in denen es nicht um Kampf gegen Terrorismus, sondern um andere schwere Verbrechen geht. Kritiker bemängeln außerdem, dass es keine unabhängige Prüfinstanz geben wird.
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström begrüßt das Ja des Parlaments: „Das Abkommen ist auf jeden Fall besser für die EU-Bürger als das bisherige. Es ist rechtlich bindend und damit klarer als die bisherigen Texte. Die Daten dürfen außerhalb des Antiterrorkampfs nur mit richterlicher Anweisung verwendet werden. Das ist ein Fortschritt. Außerdem haben wir Europäer mehr Möglichkeiten, den Amerikanern auf die Finger zu schauen“, sagte sie der taz.
Die EU-Kommission hat künftig das Recht, bei den amerikanischen Behörden vor Ort zu prüfen, ob der Datenschutz eingehalten wird. Das Abkommen gilt als Vorlage für weitere Vereinbarungen mit anderen Ländern. Zurzeit wird mit Kanada verhandelt. „Die Prinzipien werden überall die gleichen sein. Aber natürlich schauen wir uns jeden Fall noch einmal im Detail an“, sagt Malmström.
Einige Abgeordneten hatten beantragt, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, was die Mehrheit gestern abgelehnt hat. Es kann in Kraft treten, sobald die EU und die USA offiziell unterzeichnet haben. Das wird, so Malmström, nur wenige Monate dauern. Dann können sich noch einzelne Bürger gerichtlich gegen die Datenweitergabe wehren. Albrecht will eventuell wegen Verletzung der Europäischen Grundrechte-Charta klagen, die einen ordentlichen Datenschutz verspricht.
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