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Wegfahrsperre für die Haushaltssperre

Die Grünen wollen die Ausgabenbeschränkung von Finanzsenator Sarrazin kippen. Grünen-Fraktionschefin Klotz: Leidtragende sind die kleinen Projekte in der Stadt, während sich die Verwaltungen Beförderungen leisten

Die Grünen wollen die von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erlassene Haushaltssperre zu Fall bringen. Ihre Fraktion werde in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses einen entsprechenden Antrag einbringen, sagte gestern Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz. Die Grünen gehen davon aus, dass auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen von CDU und FDP das Anliegen unterstützen. Der Antrag hat allerdings wegen der rot-roten Koalitionsmehrheit im Parlament kaum Aussicht auf Erfolg. Allerdings gebe es auch in der PDS Unbehagen mit der Haushaltssperre, so Klotz.

Klotz warf dem Senat vor, die Ausgabenbeschränkungen „nach dem Rasenmäherprinzip“ nur vier Wochen nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2002/2003 bewusst provoziert zu haben. Unerwartete Ausfälle bei den Steuereinnahmen von 200 Millionen Euro als Begründung der Sperre seien ein vorgeschobenes Argument, sagte der Grünen-Finanzexperte Oliver Schruoffeneger. In der Tat dürfte das Risiko höherer Sozialausgaben und geringerer Einnahmen durch Vermögensverkäufe vorher bekannt gewesen sein.

Die Haushaltssperre provoziere ein „absurdes Verhalten“ der Behörden, kiritisierte Schruoffeneger. Der Hintergrund: Jede kleine Ausgabe müssen sich die Fachverwaltungen nun von der Finanzverwaltung genehmigen lassen. Die Verwaltungen treten in einen regen Briefwechsel, die Finanzleute schieben Überstunden, die wiederum Geld kosten.

Die Leidtragenden seien zurzeit viele kleine innovative Projekte, die auf ihre Finanzierungszusagen warten müssten, kritisieren die Grünen. Gleichzeitig seien jedoch rund 1.500 Beförderungen in den Berliner Ämtern vorgenommen worden. Diese „Selbstbedienungsmentalität“ koste allein in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro.

Statt der Haushaltssperre schlagen die Grünen nun ein Bündel von Maßnahmen vor, mit denen mit einem geringen Verwaltungsaufwand rund 250 bis 300 Millionen Euro eingespart werden könnten. Dazu gehört der Erlass einer Beförderungssperre und die pauschale Senkung der Sachausgaben der Verwaltungen um 10 Prozent. Statt jeder einzelnen Ausgabe soll die Finanzverwaltung nur alle Maßnahmen über 100.000 Euro überprüfen und genehmigen. Auf den Prüfstand gehören nach Ansicht der Grünen zudem alle bisher nicht vertraglich festgelegten Investitionen.

Die drei Oppositionsfraktionen haben sich gestern unterdessen endgültig über das Verfahren für eine Verfassungsklage gegen den Haushalt geeinigt. Die Klageschrift soll nun bis Ende August zusammen mit der vollständigen Begründung beim Landesverfassungsgericht eingereicht werden. Ursprünglich sollte die Klage bereits in dieser Woche auf den Weg gebracht und die Begründung nachgereicht werden. Die Opposition bemängelt, dass der Senat weit mehr Kredite aufnimmt als Investitionen tätigt. Dies ist nach der Landesverfassung untersagt. Die Regierungsparteien berufen sich dabei – wie die große Koalition in den Jahren zuvor – auf einen Ausnahmetatbestand.

RICHARD ROTHER