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Wegezoll in DeutschlandAus die Maut?

Die Einführung einer Infrastrukturabgabe verstößt gegen EU-Recht. Laut Bundestagsgutachten diskriminiere sie ausländische Autofahrer.

Schon jetzt zahlen Autofahrer für die Passage des Warnow-Tunnels in Rostock. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Mautpläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verstoßen gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage des Emmendinger SPD-Abgeordneten Johannes Fechner erstellt hat.

Nach den Plänen von Dobrindt müssen alle inländischen Pkw-Halter ab 2016 eine Infrastrukturabgabe zahlen. Je nach Motortyp und Hubraum fallen bei Neuwagen jährlich zwischen 2 und 104,50 Euro an. Einmal pro Jahr bekommen die Autofahrer eine Vignette zugesandt. Damit sich keine Mehrbelastung ergibt, wird die Kfz-Steuer um den Betrag der Infrastrukturabgabe gesenkt. Dobrindt verspricht sich somit Einnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro.

Der Abgeordnete Fechner (SPD) wollte nun wissen, ob dieser Plan mit EU-Recht vereinbar ist. Immerhin ist in den EU-Verträgen eine Diskriminierung nach der Staatsbürgerschaft ausdrücklich verboten. Bei Dobrindts Modell fällt das Urteil allerdings schwer. Die Infrastrukturabgabe müssen alle Autofahrer zahlen. Hier ist grundsätzlich Gleichbehandlung gewahrt. Und die Kfz-Steuer ist Sache der Mitgliedstaaten, diese kann im Prinzip erhöht und gesenkt werden, ohne dass die EU mitsprechen darf.

Problematisch ist aber die Senkung der Kfz-Steuer zur Ausgleichsregulierung für Autofahrer aus dem Inland, während die Infrastrukturabgabe nur bei Autofahrern aus dem Ausland zusätzliche Einnahmen erzielt. Das Bundestagsgutachten sieht darin eine unzulässige „mittelbare Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit“.

Dobrindts Ministerium hofft, dass die EU-Kommission den Plan dennoch nicht beanstandet. Immerhin hat Verkehrskommissar Siim Kallas im Dezember erklärt: „Grundsätzlich stellt eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuern für gebietsansässige Nutzer bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.“

Letztlich entscheidend ist die Haltung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Auch wenn die EU-Kommission nicht klagt, könnte jeder ausländische Autofahrer eine Prüfung beim EuGH auslösen.

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3 Kommentare

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  • Die CSU wartet einfach, bis der EuGH die Sache kassiert. Dann bleibt die Maut für alle und die Kfz-Steuer wird wieder auf den alten Wert angehoben. Die deutschen Autofahrer werden doppelt abkassiert. Anschließend reitet Horst eine neue populistische Attacke gegen "Brüssel".

  • Es kommt, wie es immer kommt: Die Bundesregierung macht ein Gesetz, das illegal ist, obwohl das allen klar ist und diverse Gutachten dies behaupten. das Gesetz tritt in Kraft, irgendjemand klagt, der EUGH bestätigt die Illegalität und Millionen Steuergelder sind für eine Seehofersche PR-Kampagne verbrannt worden.

  • Da kann man nur auf eine weise Entscheidung des EuGH warten. Mit einer Autobahn-Maut wäre Dobrindt wohl durchgekommen, mit der Infrastrukturabgabe aber nicht und das wäre richtig so. Wähler der CSU waren mehrheitlich für eine Autobahn-Maut, aber Dobrindt und Seehofer wollen nach den Wahlen mehr und werden dabei scheitern. Das EuGH wird auch den Satz von Merkel berücksichtigen "mit mir wird es keine Maut geben, Basta".