Grundgesetzänderung geplant: Weg frei für private Autobahnen
| Private Geldgeber sollen sich künftig am Bau und Betrieb von Autobahnen in Deutschland beteiligen können, für die ansonsten Bund und Länder gemeinsam verantwortlich sind. Dazu wird das Grundgesetz geändert. Wie, darauf haben sich gestern Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium geeinigt: Die privaten Investoren sollen sich zwar nicht direkt an der geplanten Autobahn-Gesellschaft privaten Rechts im Besitz von Bund und Ländern beteiligen können, die sich um die Autobahnen und einige Fernstraßen kümmern soll – das hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ursprünglich gefordert. Aber sie sollen Projekte der Gesellschaft mitfinanzieren dürfen, heißt es in einem Gesetzentwurf, der der taz vorliegt. Die Grünen kritisieren das: „Versicherungen und Banken, die sich […] an den Autobahnen beteiligen, machen das nicht umsonst. Am Ende muss jemand deren Profite bezahlen, und das werden die Steuerzahler und Autofahrer sein“, sagt Sven-Christian Kindler, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. (taz)
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