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Was kommt 2023 in Berlin? (4)Abstimmen über die Zukunft

Berlin soll bereits 2030 klimaneutral sein, fordert eine Initiative. Beim Volksentscheid am 26. März dürfen alle Ber­li­ne­r*in­nen darüber abstimmen.

Am 26. März wird über mehr Klimaschutz in Berlin abgestimmt Foto: imago

Berlin taz | Sind Wahlen oder Abstimmungen die gewichtigeren Urnengänge? Laut Berliner Verfassung sind beide gleich gestellt, schließlich entscheidet bei einem Volksentscheid der Souverän direkt über ein Thema. Aber wer auf die Beteiligung schaut, erkennt: Bei Wahlen ist diese deutlich höher, auch weil der Wahlkampf davor präsenter ist.

Der Klimaentscheid am 26. März verdient es, ebenso viel Beachtung zu bekommen wie die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus sechs Wochen zuvor. Denn folgt man der Argumentation der Initiative Klimaneustart Berlin, welche die Abstimmung mit mehr als 170.000 gültigen Unterschriften zustande gebracht hat, steht nicht weniger als die Zukunft der Menschheit zur Debatte.

Laut dem zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf müsste Berlin bis 2030 klimaneutral sein, also die CO2-Emissionen fast auf null reduzieren. Nur so sei das auf der Klimakonferenz in Paris vereinbarte Ziel, die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen, noch zu erreichen, sagt die Initiative. Ansonsten drohten dramatische Auswirkungen, etwa durch Dürren und Unwetter. „Uns geht es nicht um das Jahr 2030 als Selbstzweck. Uns geht es wirklich um das CO2-Budget. Wir möchten, dass das eingehalten wird“, hatte Jessamine Davis, Sprecherin der Gruppe, im taz-Interview gesagt.

Doch kann Berlin allein den Unterschied machen? Zumindest als Vorbild für andere Städte in Deutschland und Europa wäre es hilfreich, wenn die deutsche Hauptstadt sich ambitionierte Ziele setzen würde, argumentiert die Initiative. Zumal sich kleinere Städte eine Klimaneutralität bis 2030 vorgenommen haben.

Ist das Gesetz umsetzbar?

Sich das vorzunehmen sei das eine, sagt die rot-grün-rote Koalition – aber das Ziel umzusetzen sei faktisch unmöglich. Daher hat der Senat sich dagegen ausgesprochen, zumal der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf die Regierung zu drastischen Maßnahmen verpflichten würde – anders als beim Enteignungsentscheid, der ein Appell war. Vor dem Entscheid dürfen Initiative und Un­ter­stüt­ze­r*in­nen daher kaum auf Unterstützung der Parteien hoffen. Eine Mehrheit zu bekommen, die zudem aus mindestens einem Viertel der Abstimmungsberechtigten besteht, wird eine schwierige Aufgabe, das ist jetzt schon klar. Bert Schulz

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